Wichtige Bresche für mehr Nachhaltigkeit im Finanzbereich geschlagen
Bonn, 10.Mai 2001: "Nachdem der Gesetzgeber nun auf allen Ebenen gehandelt hat, sind die Verbraucherinnen und Verbraucher gefordert, die Anbieter von Verträgen für die Private Altersvorsorge nachhaltig auf Nachhaltigkeit zu befragen." – so Klaus Milke, Vorsitzender der Stiftung Zukunftsfähigkeit am Tage vor der Bundesratsentscheidung über die Rentenreform. "Die damit beabsichtigte Transparenz über ökologisch-ethische Unternehmens- und Geschäftspraktiken muß jetzt gefördert und genutzt werden," so Milke weiter.
Fonds und Versicherer werden ab 1.1.2002 berücksichtigen müssen, daß in die Rentenreform eine spezifische jährliche Berichtspflicht eingebaut wurde. Im Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapital-gedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz AvmG) heißt es in Artikel 6a (Zertifizierungsgesetz) § 1 Ziffer 9:
"Der Anbieter muß auch darüber schriftlich informieren, ob und wie er ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigt."
Auch auf der Schiene des Investments und in der persönlichen Altersvorsorge kann der im Jahre 1992 von den Regierungen der Welt aufgenommene Nachhaltigkeitsimpuls der Umwelt- und Entwicklungskonferenz von Rio somit berücksichtigt werden. Dies ist ein wichtiger Erfolg der Umwelt- und Entwicklungspolitik und der um Nachhaltigkeit bemühten Kräfte in unserer Gesellschaft.
Die Stiftung Zukunftsfähigkeit zusammen mit GERMANWATCH hat sich seit Sommer 2000 hartnäckig für diese Verankerung eingesetzt. Der Einsatz von wichtigen Teilen der SPD und der Grünen, aber auch von einigen Anbietern von Nachhaltigkeitsprodukten ist hier ganz besonders hervorzuheben. Zustimmung kam schließlich auch von der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.
"Eigene Zukunftsvorsorge kann nun tatsächlich auch mit gesellschaftlicher und globaler Zukunftsfähigkeit verknüpft werden. Hier geht es um sehr viel Geld, das nun bewußt nach ethischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten neu angelegt wird. Mit dem Ministerium für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz von Nordrhein-Westfalen werden wir nun bis Ende des Jahres einen Prozeß starten, um die Inhalte der verwendeten Begriffe und Kriterien bei der Berichtspflicht deutlicher herauszuarbeiten, um Verwässerung und Mißbrauch vorzubeugen," so Stefan Rostock, Projektleiter Sustainable Investment bei GERMANWATCH.