Nach COP7: Freie Bahn für ernsthaften Klimaschutz
Inhalt
- Die Rahmenbedingungen seit Anfang 2001
- Die Siebte Vertragsstaatenkonferenz in Marrakesch: Bedeutung und allgemeiner Auftrag
- Die Hauptstreitpunkte, die Ausgestaltung der offenen Punkte des Protokolls und Forderungen von GERMANWATCH
- Die Schwächen des Kyoto-Protokolls
- Generelle Fragen der Kyoto-Mechanismen
- Clean Development Mechanism
- Atomkraft im CDM
- Heiße Luft (Hot Air)
- Senken (Sinks)
- Flugverkehr
- Erfüllungskontrolle: Haftung und Sanktionen bei Nichterreichen der Ziele (Liability / Non-Compliance-Mechanismus)
- Finanzierung und weitere Anliegen von Entwicklungsländern
- Zweite Verpflichtungsperiode (Second Commitment Period)
- Weitere Ergebnisse von COP7
- Kriterien zur Bewertung
- Spannungsfeld zwischen Klimaschutz und WTO
- Jetzt kann das Kyoto-Protokoll in Kraft treten
- Die Vorgeschichte: von Rio bis Kyoto
Die Rahmenbedingungen seit Anfang 2001
Folgende wichtige Entwicklungen der jüngsten Zeit beeinflussten den Klimagipfel von Marrakesch.
- Die weltweit höchste wissenschaftliche Autorität in Klimafragen, das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) hat im Laufe des Jahres 2001 seinen jüngsten, den Dritten Sachstandsbericht (TAR) vorgelegt. Er bekräftigt und verschärft die vorherigen Aussagen zum bevorstehenden Klimawandel und legt in ihren Auswirkungen nach oben korrigierte Projektionen über wesentliche Indikatoren der bis zum Jahr 2100 zu erwartenden Klimaänderung (wie Weltmitteltemperatur) vor. Allerdings stellt der TAR fest, dass der Fortschritt hinsichtlich einsatzreifer Techniken zur Verminderung der Emissionen schneller vonstatten ging, als 5 Jahre vorher erwartet worden war, so dass die Emissionsreduktion gegenüber den vorherigen Aussagen deutlich kostengünstiger ausfällt.
- Die EU-Kommission legte noch vor dem Klimagipfel in Marrakesch ein "Ratifikationspaket" zum Kyoto-Protokoll vor. Ein wichtiger Bestandteil dieses Pakets ist ein Richtlinienvorschlag zum Emissionshandel, der etwa 45 Prozent der CO2-Emissionen der EU einbezieht und so angelegt ist, dass nicht nur die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sondern 30 Industrieländer daran teilnehmen können.
- Immer mehr Unternehmen schließen sich der Unternehmensinitiative "e-mission 55" an, die sich für ein Ratifizieren des Protokolls bis zum Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg (September 2002) einsetzen. Die Zahl ihrer Unterstützer - derzeit sind es 150 Unternehmen aus Europa, Japan und den USA - steigt weiter an.
Die reale Entwicklung im Klimaschutz aber berücksichtigt in einigen Staaten diese Tendenzen noch kaum - voran die USA, aber auch Kanada und Australien. Sie sind noch nicht zu einem Umsteuern bereit und haben möglichst viele große Schlupflöcher im Kyoto-Protokoll eingebaut, damit Klimaschutz nur pro forma umgesetzt wird, ohne dass die bisherige Wirtschaftsweise auch nur in Ansätzen der Klimaproblematik Rechnung trägt. Ginge es nur nach ihnen, würde Klimaschutz allenfalls noch auf dem Papier und nicht mehr in der Realität stattfinden. Durch Untätigkeit zu Hause rücken ihre nationalen Kyoto-Ziele in immer weitere Ferne.
In Europa und gerade auch in Deutschland sind positive Klimaschutztendenzen zu erkennen. Deutschland hat - im internationalen Vergleich - mit seinem neuen Klimaschutzprogramm seine Vorreiterrolle behauptet. Jedoch ist offen, ob das nationale CO2-Ziel (Verminderung um 25 Prozent gegenüber dem Jahr 2005) angesichts der erzielten sehr zweifelhaften Kompromisse im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung und der zunehmenden Elektrizitätserzeugung in Braunkohlekraftwerken noch erreicht werden kann. Eine Nachbesserung der Maßnahmen ist dafür jedenfalls noch notwendig.
Die Siebte Vertragsstaatenkonferenz in Marrakesch: Bedeutung und allgemeiner Auftrag
Auf dem Klimagipfel in Den Haag (COP 6, 13.-24. November 2000) hätte über zentrale Regelungen des Designs des internationalen Klimaschutzes in diesem Jahrhundert entschieden werden sollen. Doch dieser Gipfel scheiterte. Man konnte sich lediglich darauf einigen, einen zweiten Versuch zu wagen. Beim zweiten Anlauf (COP 6bis, Bonn, 16. - 27. Juli 2001) wurde mit den sogenannten "Bonn Agreements" - eine kompakte, zwölfseitige politische Vereinbarung - ein Durchbruch erzielt. 178 Länder einigten sich über die offenen Punkte des Aktionsplans von Buenos Aires und sprachen sich für das Kyoto-Protokoll aus, als dem Instrument und erstem internationalen Schritt, mit dem auf die Herausforderung der Klimaänderung reagiert werden soll. Nur die USA - der Staat mit dem höchsten Treibhausgasausstoß - verweigerten die Zustimmung. Sie blockierten allerdings nicht den Konsens, was dem US-Präsidenten vorher von den Staatschefs anderer Staaten, vor allem von der EU, abgetrotzt worden war. Die Straße für ein Inkrafttreten des Protokolls im Jahr 2002 war nunmehr von den großen Felsbrocken freigeräumt. Jedoch lagen noch viele kleine Steine herum, die eine Weiterfahrt verhinderten. Für die letzten Aufräumaktionen auf internationaler Ebene war der Klimagipfel in Marrakesch (29. Oktober - 9. November 2001), in der Zählweise der Klimakonvention der siebte (COP7), vorgesehen.
Die Aufgabe von COP7 bestand darin, die 12 Seiten der politischen Bonner Vereinbarung in - wie sich herausstellen sollte - 200 Seiten juristischen Text zu "übersetzen". Dies ist gelungen - wenn auch unter weiteren schmerzlichen Konzessionen für Russland, Kanada und Japan. Insbesondere Russland nutzte seine Verhandlungsmacht schamlos aus und beharrte in der letzten Nacht darauf, in seiner Bilanz jährlich noch zusätzliche 16 Mio t Kohlenstoff aus dem Senkenbereich anrechnen zu können. Die Verhandlungsmacht begründet sich in der Marke von 55 %, die nach dem Ausklinken der USA ohne Russland nicht erreicht werden können: erst wenn 55 Staaten das Protokoll ratifiziert haben und dadurch 55 % der Industrieländer-Emissionen von 1990 abgedeckt sind, kann es in Kraft treten (Artikel 25). Dies sollte unbedingt 2002 abgeschlossen sein, denn die Zeit wird knapp.
Die Hauptstreitpunkte, die Ausgestaltung der offenen Punkte des Protokolls und Forderungen von GERMANWATCH
Die Schwächen des Kyoto-Protokolls
Durch die Marrakesh Accords wurden die Ausführungsbestimmungen des Kyoto-Protokolls weitgehend festgeschrieben. Dadurch sind Schlupflöcher ins System eingebaut, die die ökologische Integrität des Abkommens in großem Ausmaß einschränken, wenn sie in vollem Maß ausgeschöpft werden. Es ist u.a. die Aufgabe der Zivilgesellschaft, darauf zu pochen, dass dies in möglichst geringem Umfang geschieht und die Schlupflöcher sukzessive beseitigt werden.
Die Schlupflöcher sind nicht versehentlich entstanden, sondern das Ergebnis gezielter und harter, teilweise bis an die Schmerzgrenze reichender und manchmal auch erpresserischer Verhandlungen vor allem der "üblichen vier Verdächtigen" (Russland, Kanada, Japan, und Australien). Weiter unten wird näher darauf eingegangen, wo sich die Schlupflöcher befinden und wie sie möglicherweise gestopft werden können.
Das größte Schlupfloch allerdings ist kaum reparierbar. Das sind die USA bzw. ihre gegenwärtige Weigerung, Verantwortung beim internationalen Klimaschutz zu übernehmen, indem sie, obwohl Unterzeichner des Kyoto-Protokolls, die darin stehenden Verpflichtungen nicht ratifizieren und umsetzen wollen. Damit verpassen sie sowohl die Chance, bei der Entwicklung zukunftsfähiger Technologien in der Spitzengruppe mit dabei zu sein als auch, ihre Abhängigkeit von preiswerten fossilen Energieträgern zu senken. Diese sind - zumal in den USA - vor allem deshalb so preiswert, weil die externen Kosten, die sie verursachen, weitgehend nicht internalisiert sind. Sollte sich die USA bis zum Ende der ersten Verpflichtungsperiode (2012) weiterhin gegen die Übernahme von Verantwortung sperren und ihre gegenwärtigen Planungen zur Erschließung und Nutzung weiterer fossiler Energien umsetzen, hieße das, dass allein dadurch die Emissionen der Industrieländer in diesem Zeitraum nicht wie ursprünglich vorgesehen um 5 Prozent sinken würden, sondern sie würden um über 5 Prozent steigen! Den größten Anreiz für die USA - vor allem für die US-Industrie - würde wohl die Etablierung eines internationalen Emissionshandelssystems bilden. Auch deshalb kommt der Durchsetzung eines EU-weiten Emissionshandels große Bedeutung zu.
Gar nicht quantitativ berücksichtigt ist im Kyoto-Protokoll eine weitere Emissionsquelle mit - trotz der schrecklichen Terroranschläge vom 11.9.2001 - stark zunehmendem Ausstoß: Der internationale Flugverkehr. Wie die (finnische) Ratspräsidentschaft der EU auf dem Bonner Klimagipfel im November 1999 feststellte, würde die Zunahme der Treibhausgasemissionen infolge des Wachstums des internationalen Flugverkehrs bis zum Ende der ersten Verpflichtungsperiode die durch das Kyoto-Protokoll angestrebte 5 prozentige Emissionsreduktion der Industrieländer zur Hälfte zunichte machen, wenn keine weiteren Maßnahmen ergriffen würden. Doch obwohl dies bei den Klimaverhandlungen präsentiert wurde und obwohl die UN-Sonderorganisation für Zivilluftfahrt ICAO (International Civil Aviation Organisation) sich um dieses Thema laut Kyoto-Protokoll kümmern soll, hat diese bisher keine konkreten Vorschläge vorgelegt - geschweige denn Beschlüsse gefasst, wie dieses Problem anzugehen sei.
Weitere Schwachpunkte des Protokolls liegen in der - allerdings mengenmäßig begrenzten - Aufnahme von Senkenprojekten in den "Clean Development Mechanism" (CDM), in einer wenig anspruchsvollen Berichtspflicht bezüglich Senken in der ersten Verpflichtungsperiode sowie in einem zu großen Zugeständnis an Russland bezüglich dessen anrechenbarer Senken. Sie liegen außerdem im nicht-hinreichenden Ausschluss der Übertragung von "Senken-Guthaben" in die zweite Verpflichtungsperiode und im Fehlen einer Begrenzung der "Hot Air". Diese und weitere Streitpunkte des Protokolls werden in den folgenden Abschnitten ausführlicher behandelt.
Generelle Fragen der Kyoto-Mechanismen
Zu den Kyoto-Mechanismen zählen der Emissionshandel (Emissions Trading) sowie die projektbezogenen Instrumente JI (Joint Implementation) und CDM (Clean Development Mechanism). In den entsprechenden Artikeln des Kyoto-Protokolls wird vorab gesondert festgestellt, dass die Vertragsstaaten in signifikantem Umfang Maßnahmen "zu Hause" durchführen sollten mit der Perspektive, die Emissionen solcherart zu reduzieren, dass die Werte der Pro-Kopf-Emissionen von Entwicklungs- und Industrieländern sich annähern.
Nach den Ergebnissen von Marrakesch ist das Vorliegen eines korrekten Treibhausinventars (abgesehen von Einschränkungen bei den Senken) Voraussetzung für die Teilnahme an den Mechanismen. Das Einwilligen in die Erfüllungskontrolle (s.u) konnte in Marrakesch aufgrund des Widerstands vornehmlich von Kanada und Japan nicht als Voraussetzung zur Teilnahme an den Kyoto-Mechanismen festgelegt werden. Für die Buchhaltung der Emissionen - jede Tonne bekommt eine Identifikationsnummer, die ihre Geschichte zurückverfolgen lässt - wurde mit der sogenannten RMU (Removal Unit) eine weitere Kategorie eingeführt, die Emissionen kennzeichnet, in diesem Fall die von Senkenprojekten. Nicht benötigte Emissionserlaubnisse aus der ersten Verpflichtungsperiode können auf die zweite übertragen werden. Davon sind allerdings RMUs ausgeschlossen, und ERUs (Emission Reduction Units von JI-Projekten) und CERs (Certified Emission Reductions aus CDM-Projekten) können jeweils nur bis zu 2,5 % der Ausgangs-AAUs (Assigned Amount Units; sie geben die Menge an, die insgesamt emittiert werden darf) auf die nächste Periode übertragen werden
Allerdings kann dies theoretisch umgangen werden, indem die nicht-übertragbaren Einheiten in der ersten Verpflichtungsperiode "verbraucht" und die übertragbaren Einheiten übertragen werden. Es liegt an der Zivilgesellschaft, genügend Druck aufzubauen, dass ein solcher Verstoß gegen den Geist von Kyoto nicht tatsächlich durchgeführt wird.
In Marrakesch wurde vereinbart, wie verhindert werden kann, dass Länder zu viele Emissionen verkaufen, so dass sie am Schluss der Verpflichtungsperiode ihr eigenes Ziel nicht erfüllen können. So wurde die Reservehaltung für die erste Verpflichtungsperiode (Commitment Period Reserve - CPR) auf 90 Prozent der einem Staat zugestandenen Emissionserlaubnisse oder das Fünffache der Emissionen des Vorjahres (je nachdem was niedriger ist) festgesetzt. Das Einhalten dieser Vorgabe ist durch das sogenannte "transaction log" operationalisiert.
Im Jahr 2005 soll von den Staaten darüber berichtet werden, welchen nachweisbaren Fortschritt im Klimaschutz sie bis zu diesem Jahr erzielt haben. In den Ausführungsbestimmungen von Art. 7 des Protokolls ist dies operationalisiert.
Clean Development Mechanism
Im Rahmen des Clean Development Mechanism (CDM) ist es möglich, dass Industrieländer - oder Akteure aus diesen Ländern - Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern durchführen und sich die hierdurch eingesparten Kontingente für ihr eigenes Emissionsziel gutschreiben lassen. Dies kann bedeuten, dass mehr und effizientere Klimaschutztechnologien in Entwicklungsländer geliefert werden. Problematisch wird hier allerdings die Frage, ob es sich um ein Projekt handelt, das ohnehin durchgeführt worden wäre, oder um ein aus Klimaschutzgründen durchgeführtes zusätzliches Projekt. Welches Referenzszenario ("Baseline") mit wie viel zu erwartendem technischen Fortschritt legt man zugrunde, um zu berechnen, wie viel weniger Klimaschutz das Investorland zu Hause zu leisten hat? Wichtig ist hier jedenfalls die Einführung eines von vornherein bekannten, sich automatisch dynamisch anpassenden Referenzfalles, um dem zu erwartenden technischen Fortschritt Rechnung zu tragen. Es muss verhindert werden, dass sich Industriestaaten den in Entwicklungsländerprojekten ohnehin widerspiegelnden technischen Fortschritt von den Klimaschutzpflichten zuhause abziehen können.
Die Mittel für CDM-Projekte dürfen laut Beschluss nicht aus dem bisherigen Etatumfang der Entwicklungszusammenarbeit stammen. Zwei Prozent des Volumens der CDM-Projekte werden für Maßnahmen in denjenigen Entwicklungsländern verwendet, die besonders verwundbar gegenüber der Klimaänderung sind.
In den Ergebnissen von Marrakesch konnte die Notwendigkeit der technologischen Zusätzlichkeit (d.h. dass im Projekt klimaschonendere Techniken eingesetzt werden als üblich) nicht zufriedenstellend festgeschrieben werden. Viele Entscheidungen zu den Projekten fällt dem 10-köpfigen Exekutivrat des CDM (Vorsitz: John Ashe, Barbados) zu, der in Marrakesch gewählt wurde. Die Aussagen zum Basisfall bei CDM-Projekten lassen den Beteiligten große Spielräume (und auch bei JI-Projekten sind sie dürftig). Formal wird ein CDM-Projekt vom Exekutivrat akzeptiert. Dieser soll bis COP 8 auch vereinfachte Verfahren für kleine CDM-Projekte empfehlen.
Der Einbezug von Senken bei CDM-Projekten könnte zu einem beträchtlichen Schlupfloch werden. Da Entwicklungsländer keine Reduktionsverpflichtungen haben, könnte es möglich sein, an einer Stelle in einem CDM-Projekt Wälder zu pflanzen (und sich gutschreiben zu lassen), aber im großen Teil des Landes Riesenflächen an Regenwald abzuholzen. Und wie ist die Dauerhaftigkeit zu schützen in Ländern, in denen die Landrechte ungeklärt sind, d.h. wer kann garantieren, dass die im Rahmen des CDM gepflanzten Wälder in 50 oder 100 Jahren noch stehen? Sollen Wälder gegen ihre indigenen Bewohner "geschützt" werden? Oder kann es passieren, dass diese plötzlich statt in langsam wachsenden Regenwäldern in schnell wachsenden Eukalyptusplantagen leben müssen?
Trotz dieser ungelösten Probleme sind in Marrakesch in der ersten Verpflichtungsperiode Senken im Rahmen des CDM zugelassen worden. In der ersten Verpflichtungsperiode werden als Senkenaktivitäten im CDM allerdings lediglich Aufforstung und Wiederaufforstung anerkannt, nicht jedoch bloßer Waldschutz. Immerhin wurde erreicht, dass die Möglichkeit, sich solche CDM-Senken-Projekte anrechnen zu lassen, deutlich reduziert wurde. Senkenaktivitäten im CDM werden in der ersten Verpflichtungsperiode auf 1 Prozent der Emissionen des Basisjahres begrenzt. Die Reduktionsmenge, die über Waldmanagement angerechnet werden kann, wird für jedes Land einzeln aufgeführt. Das Nebenorgan SBSTA soll methodische Fragen weiter untersuchen mit dem Ziel, dass auf COP 9 dazu eine Entscheidung gefällt werden kann. GERMANWATCH fordert die deutsche Bundesregierung zudem auf, sich öffentlich zu verpflichten, dass von deutscher Seite keine Senkenprojekte im Rahmen des CDM angerechnet werden.
Atomkraft im CDM
Würde man es erlauben, dass der Export von Kernkraftwerken im Rahmen des CDM als Klimaschutzmaßnahme angerechnet werden kann, so hieße dies, den Teufel durch den Beelzebub auszutreiben, Klimarisiken durch atomare Risiken zu ersetzen. Die Regierungen können nicht erwarten, dass die Umweltverbände weltweit ein Klimaschutzabkommen unterstützen, das zum Atomexportabkommen mutiert.
Das Ergebnis von Marrakesch blieb auf dem Stand der Bonn Agreements, das bereits festlegte, dass die Vertragsstaaten in CDM- (und JI-)Projekten keine Atomkraftwerke zur Anwendung bringen sollen. Von der deutschen Regierung wird das so interpretiert, dass der Einsatz von Atomkraft im Rahmen des CDM ausgeschlossen ist.
Heiße Luft (Hot Air)
Russland und andere osteuropäische Transformationsländer haben in Kyoto Emissionsverpflichtungen zugestimmt, die sie ohne zusätzliche Klimaschutzaktivitäten ohnehin erfüllen. Das nicht aufgebrauchte Budget - die "heiße Luft" - kann dann im Rahmen des Emissionshandels verkauft werden, anderswo muss deswegen weniger Klimaschutz gemacht werden. Für die Industrieländer, die ihre Emissionsverpflichtung verfehlen, heißt das: sie können diese kostengünstig erreichen, indem die Regierungen bei den Transformationsländern "heiße Luft" einkaufen. Offensichtlich liegt hier einer der Webfehler des in Kyoto vereinbarten Abkommens. Es gilt zu verhindern, dass diese "heiße Luft" in großem Umfang in den internationalen Emissionshandel kommt.
Wegen des harten und unnachgiebigen Auftretens Russlands in Marrakesch ist es nicht gelungen, formal einen Passus bei den Kyoto-Mechanismen zu verankern, der das Nutzen von "Heißer Luft" einschränkt. Dabei ist es hilfreich zu bemerken, dass das Ausnutzen der "Heißen Luft" in den durch das Kyoto-Protokoll zu erzielenden Reduktionszahlen (Verminderung um 5,2 Prozent für die Industrieländer) bereits einberechnet ist. Der Fortbestand der "Heißen Luft" ist vor allem ein Problem, wenn die USA bei ihrer Nichtbeteiligung bleiben. Denn ihr Ausschöpfen birgt die Gefahr, dass Japan, Kanada und Australien, die bisher wenig Neigung zeigen, in ihren Ländern Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, sich lediglich der "Heißen Luft" bedienen, um ihre Ziele zu erfüllen. Dabei würden die Mitteltransfers jedoch nicht in Klimaschutzmaßnahmen in anderen Ländern investiert, sondern vor allem nach Russland transferiert. Es gibt verschiedene Vorschläge, wie das Problem zumindest verringert werden kann. (vgl. auch Nächste Verpflichtungsperiode, s.u.).
Senken (Sinks)
Menschliche Aktivitäten können nicht nur den Ausstoß von Treibhausgasen bewirken, sondern auch das Gegenteil, wenn sogenannte CO2-Senken geschaffen werden. So wird z.B. durch das Anlegen von Wäldern CO2 im Holz der Bäume gespeichert. Jeder am Klimaschutz Interessierte wird es begrüßen, wenn weniger Wälder gerodet und mehr artenreiche Wälder angelegt werden. Problematisch ist allerdings, dass gemäß Kyoto-Protokoll prinzipiell Waldaktivitäten gegen Emissionsminderungen gegengerechnet werden können. Wer mehr Waldausweitung betreibt, muss weniger Emissionen reduzieren. Und hier beginnen die Probleme. Wenn diese Anrechenmethoden unseriös ausgestaltet werden, kann dem Klima nur auf dem Papier, nicht aber in Wirklichkeit gedient sein.
So ist wissenschaftlich nicht gesichert, wie viel CO2 von Wäldern (gerade auch im Erdboden) gebunden wird, ja: bei höheren Temperaturen können sie in vielen Regionen der Welt sogar wieder zu Nettoemissionsquellen werden.
Unklar ist, wie gesichert werden kann, dass der Kohlenstoff dauerhaft in Wäldern gebunden bleibt. Was passiert bei Waldbränden? Bleiben die Anrechnungen auf dem Papier bestehen, obwohl die Wälder abgebrannt sind?
Wie kann verhindert werden, dass im Namen des Klimaschutzes Wälder, die eine wichtige Rolle für die lokale Bevölkerung und für den Erhalt der Artenvielfalt spielen, durch schnellwachsende und lebensfeindliche Plantagen wie etwa Eukalyptus ersetzt werden?
Bei den Senken wurde schon in den Bonn Agreements festgehalten, die Aktivitäten in diesem Bereich auf der Basis von solider Wissenschaft durchzuführen. Die bloße Präsenz von Wäldern soll nicht in die Emissionsbilanzen einbezogen werden. Biodiversitätsbelange sollen berücksichtigt werden. Menschverursachte Effekte auf die Senken (wie die von CO2-Düngung oder der erhöhten Stickoxidkonzentrationen) werden nicht angerechnet.
Unter Art. 3.4 werden Wald-, Landwirtschafts- und Weidemanagement und Begrünung als Aktivitäten zugelassen. Die Reduktionsmenge, die über Waldmanagement angerechnet werden kann, ist für jedes Land einzeln beschlossen worden. Senkenaktivitäten im CDM werden in der ersten Verpflichtungsperiode auf 1 Prozent der Emissionen des Basisjahres begrenzt. Das Nebenorgan SBSTA soll methodische Fragen weiter untersuchen mit dem Ziel, dass auf COP 9 eine Entscheidung gefällt werden kann.
Neben der erwähnten Konzession an Russland wurden die Berichtspflichten in der ersten Verpflichtungsperiode auf Drängen Kanadas und Japans (die sich vermutlich die Option zum Erwerben preisgünstiger Emissionserlaubnisse aus Russland offen halten wollen) schwach angelegt. So führen Defizite bei den Inventaren der Biosphäre nicht automatisch zum Ausschluss von der Teilnahme bei den Kyoto-Mechanismen. Die Qualität des Senken-Inventars ist also nach den Beschlüssen von Marrakesch kein Kriterium für die Zulassung zum Emissionshandel.
Formal ist festgelegt, dass überzählig ausgestellte Gutschriften durch Senkenstärkung wieder gelöscht werden müssen, wenn sich dies am Ende der 1.Verpflichtungsperiode herausstellt. Doch steht zu befürchten, dass dies, wie oben beschrieben, durch einen Umtausch mit anderen Emissionserlaubnissen umgangen werden kann, sofern hier nicht nähere Regelungen getroffen werden.
Ein weiteres Ergebnis von COP7 ist, dass die Flächen, die unter den Artikeln 3.3 und 3.4 des Protokolls zur Anwendung kommen, vor der ersten Verpflichtungsperiode bestimmt werden müssen. Sie liegen dann für die gesamte 1. Verpflichtungsperiode fest.
Flugverkehr
Die Treibhausgasemissionen des internationalen Flugverkehrs nahmen bis zum 11.9.2001 rapide zu und drohen, die Hälfte der im Kyoto-Protokoll beschlossenen Emissionsverringerungen zu kompensieren. Für diese Emissionen besteht bisher noch keine Verantwortlichkeit. Sie sind noch keinem Staat oder keiner Institution zugeordnet, so dass es folglich noch keine quantitativen Beschränkungen im Kioto-Protokoll für sie gibt.
Auf COP7 stand die Behandlung der Emissionen aus dem internationalen Luft- und Seeverkehr auf der Tagesordnung. Die Diskussion war jedoch enttäuschend und entpuppte sich als Trauerspiel. Es gelang nicht, den Stillstand der Verhandlungen diesbezüglich zu überwinden, weder bei den Klimaverhandlungen noch bei der ICAO (UN-Sonderorganisation für Zivilluftfahrt). Dies zeichnete sich bereits in der ICAO-Vollversammlung im September/Oktober 2001 ab, welche sich alle drei Jahre trifft.
Obwohl die EU in Marrakesch eine progressive Stellungnahme vorgelegt hatte, bezogen die USA (hier war sie im Gegensatz zu den meisten anderen Verhandlungen zu vernehmen), Saudi Arabien (für G77 und China), Japan und Kanada ablehnende Positionen. Sie blockierten jeden Fortschritt, so dass erneut nur eine nichtssagende Schlussfolgerung des Nebenorgans SBSTA zustande kam. Es gelang lediglich eine Einigung im Minimalkonsens, die darin besteht, dieses Thema in Zukunft weiter zu diskutieren. Allerorten herrscht große Ratlosigkeit, wie hier Fortschritte erzielt werden können.
Um vollständigen Stillstand abzuwenden, sollte die Europäische Union vorangehen und im Alleingang eine Emissionsabgabe im Flugverkehr einführen. Voraussetzung dafür ist auch eine nationale Positionierung der einzelnen Mitgliedsstaaten.
Erfüllungskontrolle: Haftung und Sanktionen bei Nichterreichen der Ziele (Liability / Non-Compliance-Mechanismus)
Ein wichtiges Mittel um zu erreichen, dass die Vereinbarungen tatsächlich umgesetzt werden, sind Hilfsmaßnahmen und Sanktionen für Staaten, die ihre Pflichten nicht erfüllen. Die Geschichte der Klimarahmenkonvention hat gezeigt: ohne Unterstützung und Strafe kein ernsthafter Klimaschutz. So haben die meisten westlichen Industriestaaten das in Rio (rechtlich unverbindlich) gesetzte Ziel, ihre Emissionen bis zum Jahr 2000 auf das Niveau von 1990 zurückzuführen, nicht (oder eher zufällig) erreicht.
Deshalb ist zu klären, was passiert, wenn ein Land mehr Treibhausgase emittiert als ihm zugebilligt wurde. Das Kyoto-Protokoll muss Zähne, also verbindliche Konsequenzen (Binding Consequences) haben.
Eng damit verbundene Fragen entstehen im Rahmen des Emissionshandels. Wie lässt sich vermeiden, dass ein "Vertragsbrecher" Kontingente verkauft, obwohl er seine eigenen Verpflichtungen gar nicht erfüllt hat? Und wer leistet die Wiedergutmachung, wenn dies doch geschieht? Muss der Nutzer haften, weil er eine Sorgfaltspflicht hat, nur seriöse Ware zu kaufen? Oder der Verkäufer (was für den Nutzer hieße, ohne Risiko billige, unseriöse Ware kaufen zu können)?
Die in Marrakesch erzielte Einigung zur Erfüllungskontrolle ist keineswegs unter die dort erzielten Schwachpunkte einzureihen. Es wurde Konsens über ein relativ starkes System erzielt, womit Neuland im Völkerrecht betreten wurde. Völkerrechtler sagen, der erzielte Kompromiss sei das stärkste System der Erfüllungskontrolle, das jemals im Umwelt-Völkerrecht erzielt wurde. Der Text zur Erfüllungskontrolle konnte, obwohl dabei völkerrechtlich weitgehendes Neuland betreten wurde, noch vor den Verhandlungen im Ministersegment verabschiedet werden.
Wie bereits in den Bonn Agreements vereinbart, wird die Erfüllungskontrolle in zwei Verfahrensschritte unterteilt. Der Unterstützungssektor ("facilitative branch") soll früh anzeigen, wenn ein Staat Gefahr läuft, seine Reduktionsziele nicht erreichen zu können oder seinen Berichtspflichten über die Treibhausgasemissionen nicht nachkommt. Der Erzwingungssektor ("enforcement branch") soll dafür sorgen, dass die Nichterfüllung von Verpflichtungen unter Erhalt der Umweltintegrität rückgängig gemacht wird. Er kann dabei als Konsequenz androhen, dass
- bei Nichterfüllung das 1,3fache der nicht erfüllten Reduktionen später - d.h. in der folgenden Verpflichtungsperiode - zusätzlich zu den dann zu erbringenden Reduktionen erbracht werden muss
- vom betroffenen Staat ein Aktionsplan erstellt werden muss, der vom Erzwingungssektor überprüft wird und der Maßnahmen (mit Priorität auf der Umsetzung "zu Hause") aufführt, wie in den folgenden Verpflichtungsperioden die Reduktionsziele eingehalten werden
- der betroffene Staat die Teilnahmevoraussetzung für den Emissionshandel verliert.
Wehrt sich ein Staat gegen die Entscheidungen des Erzwingungssektors, können diese mit einer Drei-Viertel- Mehrheit in der COP/MOP (Vertragsstaatenkonferenz des Protokolls) aufgehoben werden.
Beide Sektoren setzen sich aus jeweils einem Mitglied der fünf Regionen der Vereinten Nationen, aus einem Mitglied der AOSIS (Gruppe der kleinen Inselstaaten) sowie aus je zwei weiteren Mitgliedern von Annex-I- und Nicht-Annex-I Staaten zusammen. Entscheidungen sollen im Konsens gefällt werden, und falls dies nicht möglich ist, mindestens mit einer Drei-Viertel-Mehrheit. Entscheidungen des Erzwingungssektors benötigen zudem eine doppelte Mehrheit sowohl der Annex-I- und Nicht-Annex-I-Staaten.
Der große strittige Punkt ist und bleibt die Frage, ob und inwieweit die Verpflichtungen, die unstrittig automatisch bei Nichterfüllung in Kraft treten, auch den formalen Status "rechtlich verbindlich" ("legally binding") erhalten sollen. Nach der Interpretation von deutschen Delegierten war die Frage der rechtlichen Verbindlichkeit in den Bonn Agreements nicht klar festgehalten worden, und auch Marrakesch brachte keine weitere Klarheit. Allerdings ist zu hinterfragen, was in Abwesenheit einer exekutiven Instanz der Unterschied zwischen "legally binding" und dem jetzt erreichten Status ist. COP/MOP 1 wird hierzu weitere Beschlüsse fassen.
Positiv am vereinbarten System der Erfüllungskontrolle ist, dass es viele Möglichkeiten für Öffentlichkeitsbeteiligung offen lässt. Die Prozesse sind weitgehend transparent.
Finanzierung und weitere Anliegen von Entwicklungsländern
Das in Marrakesch verabschiedete Ergebnis hierzu war bereits in Bonn (COP 6bis) vollständig erzielt worden. Zu dieser Thematik wurden einerseits unter der Klimarahmenkonvention zwei neue Fonds eingerichtet: Ein besonderer Fonds zur Klimaänderung und ein Fonds für am wenigsten entwickelte Länder (LDC). Letzterer soll u.a. nationale Pläne für Anpassungsmaßnahmen gegenüber der Klimaänderung finanzieren.
Unter dem Kyoto-Protokoll arbeitet der neue Kyoto-Protokoll-Anpassungs-Fonds. Durch ihn sollen in Entwicklungsländern Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel unterstützt werden. Allerdings wird die Entscheidungsfindung unter diesem Fonds vorerst ohne die USA geschehen, da diese in den nächsten Jahren das Protokoll nicht ratifiziert haben wird.
Zusätzlich zur Bonner Vereinbarung stellten die EU, Kanada, Japan und andere in Aussicht, jährlich etwa eine halbe Milliarde US $ zusätzliches Geld bereit zu stellen.
Weitere Vereinbarungen gab es (bereits in Bonn erzielt) zum Technologie-Transfer (hierzu ist eine Expertengruppe eingerichtet worden) und über Verfahren, wie mit Ländern, die besonders von den nachteiligen Folgen des Klimawandels betroffen sind, umgegangen wird (hierzu zählt auch Saudi Arabien, das fürchtet, weniger Öl verkaufen zu können).
Zweite Verpflichtungsperiode (Second Commitment Period)
Noch offen nach den Ergebnissen von Marrakesch ist, wann in den nächsten Jahren über die an das Jahr 2012 anschließende Verpflichtungsperiode verhandelt wird. Es sollte baldmöglichst zu entsprechenden Reduktionsverpflichtungen kommen. Dies hätte mehrere Vorteile:
Erstens erhalten Industrie, Politik und VerbraucherInnen ein Signal: es geht weiter mit dem Klimaschutz.
Zweitens ließe sich so das Problem der "Hot Air" reduzieren. Russland und die Ukraine wüssten genau, dass sie das nächste Mal ein ehrgeiziges Ziel zu erwarten haben. Das heißt, sie müssten sich ihre heiße Luft ansparen - statt sie in den internationalen Emissionshandel zu bringen -, um ihre nächste Reduktionsverpflichtung erfüllen zu können.
Drittens würden Begrenzungsziele für zentrale Schwellenländer für die zweite Verpflichtungsperiode, die früh (etwa bis 2005) beschlossen werden, es den USA sehr erleichtern, das Kyoto-Abkommen zu ratifizieren.
Darüber hinaus ist nach der Verabschiedung des Dritten Sachstandsberichts des IPCC die Zeit gekommen, einen Prozess zu implementieren, damit in den nächsten Jahren entschieden wird, welche Risiken des globalen Klimawandels in Kauf genommen werden und welche - nach Artikel 2 der Konvention - als zu gefährlich eingestuft werden. Dies würde eine Festlegung der Gesamtmenge an Treibhausgasemissionen bedeuten, die in diesem Jahrhundert noch ausgestoßen werden dürfen.
Allerdings ist auch klar, dass im Rahmen der Verhandlungen um eine zweite Verpflichtungsperiode die Beteiligung des größten Emittenten zu regeln ist. Ohne die Beteiligung der USA kann das sich entwickelnde Klimaschutzregime langfristig nicht seinen Zweck erfüllen.
Weitere Ergebnisse von COP7
In Marrakesch wurde nicht nur der Sack zur Ratifizierbarkeit des Kyoto-Protokolls für die Industrieländer zugebunden, sondern auch der Weg für eine neue Phase der Verhandlungen eingeleitet. Mit dem Verarbeiten der Ergebnisse des Dritten Sachstandsberichts des IPCC wurde begonnen, und dies wird die Nebenorgane (SBSTA und SBI) und auch die COP im nächsten Jahr beschäftigen. Wichtig ist es, dass auf diese Weise die Operationalisierung von "Equity" (darunter wird die stärkere Berücksichtigung von Gerechtigkeitsgesichtspunkten verstanden) und von Art. 2 der Klimakonvention angegangen wird (in Art. 2 verpflichten sich die Vertragsstaaten zu einer Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird). Beides sind Schritte, die eine wichtige Vorbereitung für die Verhandlungen um die zweite Verpflichtungsperiode sind.
Nach 6 Jahren wurde auf das Anliegen der Türkei, als junges Industrieland spezieller Behandlung unterworfen zu werden, durch die Streichung ihres Namens aus dem Annex II eingegangen. Damit unterliegt die Türkei nicht den Anforderungen an die westlichen Industrieländer bezüglich der finanziellen Unterstützung des Prozesses. Der Weg ist damit frei, dass die Türkei Vertragsstaat der Konvention werden kann.
Kasachstan unternimmt weitere Schritte, in den Annex I der Konvention (dort sind die Industrieländer aufgeführt) aufgenommen zu werden.
Kriterien zur Bewertung
Es kann nicht erwartet werden, dass von Beginn an ein perfektes System des internationalen Klimaschutzes entsteht. Um die widersprüchlich ausgefallenen Ergebnisse von Marrakesch beurteilen zu können, sollte man folgende Kriterien zugrunde legen.
1. Gewährleistet das Kyoto-Abkommen tatsächlich Emissionsreduktionen in den Industrieländern?
Dies kann mit einem Ja - allerdings nur für die Industrieländer ohne die USA - beantwortet werden. Denn bereits vor Inkrafttreten des Protokolls kündigen etliche Länder Maßnahmen zum Klimaschutz an, mit denen sie ihren Kyoto-Verpflichtungen näher kommen wollen, und setzen einige davon bereits um.
2. Findet mit den drei Flexiblen Mechanismen (Emissions Trading, CDM, Joint Implementation) weniger Klimaschutz statt als ohne sie?
Fairerweise kann diese Frage nicht ohne einen Bezug auf die Reduktionsverpflichtungen gestellt werden. Denn viele Länder hätten ihrer quantitativen Reduktionsverpflichtung nicht zugestimmt, wenn nicht gleichzeitig die Möglichkeit der Nutzung der Kyoto-Mechanismen geschaffen worden wäre.
Deshalb sollte man die Frage besser umkehren: Lässt sich durch niedrige Kosten mehr Klimaschutz durchsetzen?
Die Kyoto-Mechanismen führen dazu, dass Klimaschutzmaßnahmen, wenn sie ergriffen werden, kostengünstiger ausfallen als ohne sie. Deshalb ist die Bereitschaft größer, anspruchsvollere Ziele in der nächsten Verpflichtungsperiode zu akzeptieren, als ohne die Möglichkeit, Mechanismen zu nutzen. Wenn die Kyoto-Mechanismen den Pfad zu ernsthaftem Klimaschutz erleichtern, haben sie aus ökologischer Sicht ihre "Feuertaufe" bestanden.
3. Verhindern die Schlupflöcher einen wirklichen Anreiz für beschleunigten Klimaschutz?
Diese Gefahr besteht, wenn der Erwerb von preiswerten Emissionserlaubnissen, die durch die Nutzung der Schlupflöcher entstanden, keine Notwendigkeit mehr für "reale" Klimaschutzmaßnahmen erzeugt, wenn der Preis für Emissionserlaubnisse so sinkt, dass kein Anreiz für Klimaschutzinnovationen davon ausgeht.
Deshalb muss von Seiten der Zivilgesellschaft darauf gedrungen werden, dass die Transaktion von Treihausgasreduktionen nur auf dem Papier ("paper tons") möglichst unterbleibt.
4. Wie reversibel, wie leicht reparierbar, sind die großen Schlupflöcher im Kyoto-Protokoll?
Die Nichtbeteiligung der USA ist das größte Schlupfloch. Ob aber die USA dem Kyoto-Protokoll beitreten, hängt nach gegenwärtigen Bedingungen weitgehend von der innenpolitischen Situation in den USA ab. Ein Erfolg des von der EU eingeführten Emissionshandels könnte ein starker Anreiz dafür sein. Schon drängen Kräfte in Unternehmen in den USA, die Klimaschutz nicht abgeneigt sind, darauf, dass die Vereinigten Staaten dem Kyoto-Protokoll beitreten, damit sie am Emissionshandel teilnehmen können. Ein Beitritt der USA zum Protokoll würde dadurch erleichtert, dass wichtige Schwellenländer im Rahmen der Verhandlungen zur zweiten Verpflichtungsperiode Bewegung andeuten. Andererseits werden Schwellenländer wohl nur dazu bereit sein, wenn die USA sich spätestens in der zweiten Verpflichtungsperiode den internationalen Klimaschutzbemühungen ernsthaft anschließt.
Schnelle Fortschritte bei der Behandlung des internationalen Flugverkehrs auf multilateraler Ebene zeichnen sich überhaupt nicht ab. Deshalb ist ein Alleingang der EU kurzfristig die einzige Möglichkeit, Maßnahmen im Flugverkehr anzuwenden (sowie ihre Wirkung zu untersuchen) und damit eine teilweise Begrenzung der Emissionszunahme zu erreichen.
Die Erfahrungen des Einbezugs von Senken in der ersten Verpflichtungsperiode gilt es gründlich zu evaluieren und entsprechende Schlussfolgerungen für weitere Verpflichtungsperioden zu ziehen.
Spannungsfeld zwischen Klimaschutz und WTO
Vieles spricht dafür, dass die getroffenen Regelungen langfristig von einer Tragweite sein werden, die von ihrer langfristigen ökonomischen, sozialen und ökologischen Bedeutung her nur mit den Regeln der WTO bzw. des GATT (Welthandelsordnung) verglichen werden können.
Das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls würde auch das Spannungsfeld zwischen WTO und Vorreiterstaaten im Klimaschutz verändern. Darauf hat eine gerade rechtzeitig zum Bonner Klimagipfel 2001 erschienene Studie der Friedrich Ebert Stiftung hingewiesen. Regierungen, die mit dem Klimaschutz ernst machen wollen, seien gut beraten, so heißt es da, das Kyoto-Protokoll in Kraft zu setzen. "Denn das Inkrafttreten dieses multilateralen Abkommens wird beträchtlich die verbleibenden Unsicherheiten bezüglich WTO-Kompatibilität von nationalen und internationalen Klimapolitiken und -maßnahmen reduzieren. Mehr noch, sobald es in Kraft gesetzt ist, würde das Kyoto-Protokoll ein wichtiges Forum darstellen, in dessen Rahmen progressive Regierungen sich vorwärtsbewegen können und spezifische Fragen und Spannungen klären können, die im Verhältnis zwischen internationalem Handelsrecht und dem Klimaregime entstehen könnten. Im Kontrast dazu würde ein Scheitern des Versuches, das Kyoto-Protokoll in Kraft zu setzen, die Wahrscheinlichkeit von Handelskonflikten wegen der Einführung von Klimaschutz-Politiken und -Maßnahmen zunehmen." (vgl. Matthias Buck / Roda Verheyen, Juli 2001, http://library.fes.de/pdf-files/stabsabteilung/01052.pdf).
Die verbesserten Möglichkeiten von Vorreiterstaaten für eine ernsthafte Klimapolitik lassen sich an verschiedenen Beispielen dokumentieren:
Energieeffizienz-Standards
Produktbezogene Effizienzstandards könnten, wenn überhaupt, in Konflikt mit Artikel 2.2. des Abkommens über technische Handelsbeschränkungen (TBT) geraten. Aber wenn diese in einem transparenten Prozess, in dem auch Alternativen geprüft, vorbereitet und angenommen werden, wenn zudem der relevante Standard begründet wird und wenn er auch in nicht-diskriminierender Weise sowohl für importierte als auch nationale Produkte gilt, sind die Chancen gut, dass er mit dem TBT kompatibel ist. Die verbleibenden Unsicherheiten könnten beseitigt werden, indem WTO-Mitglieder z.B. im Rahmen des Kyoto-Protokolls einen multilateralen Prozess beginnen würden, um Energieeffizienzstandards für Produkte und Equipments aller Art auszuarbeiten.
Die WTO-Kompatibilität von Energieeffizienzstandards bezogen auf Prozesse und Produktionsmethoden (PPM) ist kritischer zu bewerten und stärker vom Einzelfall abhängig. Ein solcher Standard muss jedenfalls die je nationalen und fremden Produkte weltweit betreffen und auf kooperativen Anstrengungen - etwa der Definition bzw. Übereinkunft bezüglich der besten verfügbaren Technologien - basieren. PPM-basierte Maßnahmen zur Implementierung eines fast universal akzeptierten Umweltabkommens haben eine gute Chance, als in Übereinstimmung mit den "chapeau"-Bestimmungen von Artikel XX GATT 1994 zu gelten. Uneinheitlich ist allerdings die rechtliche Einschätzung, ob PPM-basierte Energie-Effizienz-Standards mit dem TBT vereinbar sind.
Öko-Label
Öko-Label, die auf der Energie-Performance von Produkten selbst basieren, könnten zwar mit der "ähnliche Proukte"-Klausel im Artikel III.4 GATT kollidieren, würden aber höchstwahrscheinlich als Ausnahme unter Artikel XX GATT eingestuft werden. Solange solche Programme ausländische Produkte nicht diskriminieren und Zugang sowie Transparenz bezüglich des Labelingprozesses gewährleistet sind, sind sie auch mit dem TBT kompatibel.
Öko-Label, die auch nicht direkt produktbezogene Umwelteinflüsse der Produkte in Betracht ziehen, würden höchstwahrscheinlich mit Artikel III GATT 1994 in Konflikt geraten. Die Entwicklung der Rechtssprechung legt aber nahe, dass sie als Ausnahme gemäß Artikel XX GATT 1994 gewertet werden könnten, wenn die Regierungen klar darlegen können, dass sie dazu dienen, ihre Reduktionsverpflichtungen unter dem - dann in Kraft getretenen - Kyoto-Protokoll zu erfüllen. Allerdings ist - obwohl das nicht ganz klar ist - zu befürchten, dass nicht produktbezogene Label unter dem TBT-Abkommen nicht gestattet werden.
Klimaschutz-orientierte Beschaffungsprogramme
Klimaschutz-Beschaffungs-Programme, solange sie im Kontext eines multilateralen Abkommens entwickelt werden, das die Verringerung von Treibhausgasemissionen verlangt, verletzen nicht das Abkommen zu Regierungsbeschaffungsmaßnahmen (AGP), selbst wenn sie PPM-basierte technische Spezifikationen, Produkte und Dienstleistungen beinhalten. Das bedeutet etwa, dass zumindest nach Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls Regierungen bevorzugt Güter und Dienstleistungen auf der Grundlage eines freiwilligen, nicht von der Regierung initiierten Energie-Labels beschaffen können, selbst wenn dies nicht produktbezogene klimarelevante Emissionen dieser Produkte und Dienstleistungen berücksichtigt. Klimaschutz orientierte Beschaffungsprogramme könnten damit eine wichtige Rolle spielen, freiwillige Energie Labels im Markt durchzusetzen.
Subventionen
Subventionen für die fossile Energiewirtschaft könnten als "beklagbare" (actionable) Subventionen unter dem Subventionen regulierenden Abkommen (SCM) herausgefordert werden; allerdings nicht, weil sie das globale Klima schädigen, sondern weil sie Effekte auf das internationale Handelssystem haben. Im Rahmen des Kyoto-Protokolls könnte allerdings durchaus ein Unterprotokoll erarbeitet werden, das klimarelevante Subventionen im Rahmen des Klima-Regimes begrenzt.
Der Regulierungsansatz des WTO-Landwirtschaftsabkommens mag als Beispiel für eine solche Initiative dienen.
Die potentiellen Einspruchmöglichkeiten des SCM gegen neue Subventionen für klimafreundliche Investitionen stellen dagegen aus Klimasicht ein Problem dar. Vor diesem Hintergrund sollten die Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention oder des Kyoto-Protokolls gemeinsame Minimalstandards bezüglich der Zulässigkeit klimafreundlicher Subventionen verhandeln und beschließen. Um in Bezug auf Öko-Steuern an der Grenze die importierten Produkte entsprechend belasten zu können ("border tax adjustments") sind zwei Wege denkbar. Zum einen, indem - etwa im Rahmen des Kyoto-Protokolls - Minimalschwellen für Energiebesteuerung festgelegt werden und Methodologien entwickelt werden, um die Energiekosten zu kalkulieren, die in importierten Produkten von Ländern mit niedrigeren Energiepreisen eingeschlossen sind. Zum anderen, indem Schlüsselländer des Kyoto-Protokolls und der WTO ein Stillhalteabkommen mit dem Ziel abschließen, nicht die Subventionen der anderen herauszufordern, solange diese die technische oder ökonomische Entwicklung der Klimaschutzziele von Klimarahmenkonvention unterstützen.
Kurzum: Ein Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls hält Vorreiterländern im Klimaschutz weitgehend den Rücken vor Konflikten mit der WTO frei. Bei der Weiterentwicklung des Klimaregimes gibt es weitere Chancen, diesen Trend zu stärken.
Jetzt kann das Kyoto-Protokoll in Kraft treten
Die "Marrakesch Accords", 200 Seiten Umsetzungs-Beschlüsse zum Kyoto-Protokoll, geben als Ergebnis des Klimagipfels in Marrakesch den Weg frei für die zügige Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch die Industrieländer.
In der damit eingeleiteten neuen Phase des internationalen Klimaschutzes geht es nun darum, einerseits die Ratifizierung und andererseits die Umsetzung voranzutreiben. Die Europäische Union, die gegenwärtig als Lokomotive beim weltweiten Klimaschutz agiert, hat ihren Ratifizierungsprozess bereits in der Woche vor dem Beginn des Klimagipfels in Marrakesch eingeläutet. Die EU-Kommission hat am 23. Oktober 2001 ein dreiteiliges "Ratifizierungspaket" zum Kyoto-Protokoll verabschiedet und an das EU-Parlament sowie an den Ministerrat weitergeleitet. Bemerkenswert daran ist, dass das Kyoto-Protokoll nicht nur ratifiziert, sondern im gleichen Zug auch die auf EU-Ebene notwendigen Maßnahmen zu seiner Umsetzung beschlossen werden sollen. Mit dem Aktionsplan der EU wird das Göteborg-Mandat der Europäischen Staats- und Regierungschefs vom Juni 2001 umgesetzt.
Frankreich und Dänemark haben die Ratifizierung bereits abgeschlossen. Am 5. Dezember 2001 verabschiedete das deutsche Bundeskabinett die Vorlage zur Ratifizierung des Protokolls. Sie ging am 24. Januar 2002 in erster Lesung durch den Deutschen Bundestag sowie am 1. Februar durch den Bundesrat.
Wenn nun auch noch Japan und Russland die Ratifizierung schnell angehen, wie sie es nach dem erfolgreichen Abschluss von Marrakesch in Aussicht gestellt haben, stehen die Chancen gut, dass bis zum Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im September 2002 das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls gesichert ist.
Einen weiteren wesentlichen Schritt unternahm die EU-Kommission in dem erwähnten Ratifizierungspaket, als sie einen Richtlinienvorschlag zum Emissionshandel unterbreitete. Damit soll ein gemeinsamer Emissionsmarkt für den Handel zwischen Unternehmen aus 30 Annex-B-Staaten (EU, Beitrittskandidaten und Europäischen Wirtschaftsraum) entstehen. Er ist kompatibel mit den Regeln für die Kyoto-Mechanismen (vgl. obigen Abschnitt "Spannungsfeld zwischen Klimaschutz und WTO"). Weitere Politiken und Maßnahmen sind in der EU zu ergreifen, um die Kyoto-Ziele aus eigener Kraft zu erreichen. Als prioritär identifizierte die Kommission dabei: Die Förderung Erneuerbarer Energien, die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, Effizienzstandards für Geräte, Energy Demand Management, Kraftwärmekopplung, Regulierung fluorierter Gase und Anreize für Verkehrsträgerwechsel.
Die Zeiten des nicht ernsthaften Klimaschutzes neigen sich damit dem Ende zu. Aber gerade deswegen kommen jetzt auch die Gegner offen zutage. So hat unlängst eine von der BASF angeführte Gruppe von Unternehmen den Konsens in der deutschen "Arbeitsgruppe Emissionshandel", bei der GERMANWATCH neben dem BUND und dem WWF als eine von drei deutschen NGO beteiligt war, aufgekündigt. Die BASF und ihre Kooperationspartner erklärte offen, dass sie die europäische Emissionshandelsrichtlinie "in Bausch und Bogen" ablehnten. Die Arbeitsgruppe sollte in ihren Augen nur noch eine Rückfallstrategie für den Fall entwickeln, dass sich ein europäischer Emissionshandel nicht verhindern lässt. Die Umwelt- und Entwicklungsverbände wollten sich nicht zum Steigbügelhalter einer solchen Doppelstrategie machen.
Die Vorgeschichte: von Rio bis Kyoto
Ein zentrales Ergebnis des Erdgipfels in Rio de Janeiro 1992 war die Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention (Framework Convention on Climate Change, FCCC) durch über 150 Länder. Der Klimagipfel 1995 in Berlin, d.h. die erste Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties, COP) der Klimarahmenkonvention, beschloss dann die Erarbeitung eines Zusatzprotokolls mit konkreten Verpflichtungen für Industrieländer ("Berliner Mandat"). Dieses Protokoll wurde Ende 1997 in Kyoto auf der COP 3 verabschiedet. Es sieht u.a. vor, den jährlichen Treibhausgas-Ausstoß der Industrieländer bis zum Zeitraum von 2008-2012 um durchschnittlich 5,2 % gegenüber 1990 zu reduzieren (näheres siehe folgender Kasten).
Die Beschlüsse von Kyoto Auf der UN-Klimakonferenz, die im Dezember 1997 in Kyoto stattfand, wurden u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
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Weitere Infos zum Thema
- "Das Kyoto-Protokoll: Ohne Alternative und voller Risiken". Briefing Paper zum 5. UN-Klimagipfel im Oktober 1999 in Bonn. Hier werden einige noch heute aktuelle Themen und Zusammenhänge vertieft behandelt. www.germanwatch.org/rio/bpcop5.htm
- "Klima, Politik und Wissenschaft - der internationale Klimaverhandlungsprozess und der Beitrag der Wissenschaften", September 2000. Gibt einen kurzen Überblick über die seit über zehn Jahren laufenden internationalen Klimaverhandlungen. www.germanwatch.org/rio/bpsb13.htm
- "Globaler Klimawandel: Neue und stärkere Evidenz", Oktober 2001. Enthält zentrale Passagen der Summaries for Policymakers (Zusammenfassungen für Entscheidungsträger) des IPCC Third Assessment Report (Dritter Sachstandsbericht) in deutscher Übersetzung, jeweils gefolgt von einem GERMANWATCH-Kommentar. www.germanwatch.org/rio/bpipcc01.htm
- Matthias Buck / Roda Verheyen, Juli 2001: International Trade Law and Climate Change - A Positive Way Forward. Herausgeber: Friedrich-Ebert-Stiftung. http://library.fes.de/pdf-files/stabsabteilung/01052.pdf
- GERMANWATCH-Klimagipfelseite: www.germanwatch.org/rio/klimagipfel.htm
Dieses Projekt wird finanziell vom Bundesumweltministerium und vom Umweltbundesamt gefördert. Die Förderer übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, die Genauigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie für die Beachtung privater Rechte Dritter. Die geäußerten Ansichten und Meinungen müssen nicht mit denen der Förderer übereinstimmen.
AutorInnen: Manfred Treber, Christoph Bals, Gerold Kier, Dörte Bernhardt, Britta Horstmann & Klaus Milke
Zuletzt geändert
Echter Name
Verkehrsreferent