Pressemitteilung | 03.07.2020

Nach zu schwachem Kohleausstiegsgesetz gilt: Ausstieg muss beschleunigt werden

Keine stetige Emissionsminderung bei der Braunkohle, keine Rettung der vom Tagebau bedrohten Dörfer, zweifelhafte Höhe der Entschädigungen: Gesetz reicht nicht für Befriedung des Kohlekonflikts
Pressemitteilung

Berlin (3. Juli 2020). In diesen Stunden läutet der Bundestag den Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland ein. Doch das Gesetz bleibt nach Ansicht der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch klimapolitisch weit hinter den Erwartungen zurück. "Dieses Gesetz reicht nicht, um die gesellschaftliche Auseinandersetzung um den Kohleausstieg zu beenden. Es ist in mehrfacher Hinsicht aus der Zeit gefallen und wird der Herausforderung der sich zuspitzenden Klimakrise nicht gerecht", sagt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch.

Insbesondere bemängelt Germanwatch das mit 2038 zu späte Ausstiegsdatum für die Kohle, und dass ein künftiges Vorziehen des geplanten Ausstiegsenddatums vor das Jahr 2035 unmöglich gemacht wird. Bals: "Das passt nicht zu den Klimazielen von Paris. Den Kohlebeschäftigten gibt die Bundesregierung zudem eine trügerische Sicherheit, denn der reale Ausstieg wird sehr wahrscheinlich früher kommen. Die Kohleverstromung steht aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so unter Druck, dass ein derart langer Weiterbetrieb bei gleichzeitiger Zahlung immenser Entschädigungen falsch ist. Wir werden uns nun dafür einsetzen, dass die Strukturhilfen für Regionen und Betroffene umgesetzt, aber auch der Ausstieg aus der Kohle bis 2030 abgeschlossen wird: entscheidend sind ein deutlich ambitionierterer, naturverträglicher Ausbau der Erneuerbaren Energien, ein ausreichend hoher CO2-Preis im Stromsektor und stringente Luftreinhaltemaßnahmen für Kohlekraftwerke.“

Aufgrund der inkonsequenten Umsetzung der Vorschläge der Kohlekommission durch das Bundeswirtschaftsministerium wird die Braunkohleverstromung noch nicht einmal stetig über die Jahre zurückgeführt, wie von der Kohle-Kommission gefordert. Viele Braunkohlekraftwerke sollen erst Ende der 2020er Jahre oder erst im Laufe der 2030er Jahre abgeschaltet werden. Trotz mehrerer Gutachten unter anderem des DIW, die  belegen, dass im Rheinischen Revier genug Kohle in den Tagebauen zum Weiterbetrieb vorhanden ist, soll an den Plänen für Garzweiler II festgehalten und damit weitere fünf Dörfer abgebaggert werden. Erstmalig wird die energiewirtschaftliche Notwendigkeit dieses Tagebaufeldes sogar bundesgesetzlich festgeschrieben. Eine in dieser Woche veröffentlichte Studie des Öko-Instituts weist auf die intransparente Ausgestaltung und viel zu hohe Berechnung der Entschädigungsleistungen für die Braunkohlebetreiber hin.

"Die Große Koalition hat mit diesem Vorgehen die Chance verpasst, eine für alle Seiten akzeptable und klimapolitisch tragfähige Lösung zur Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland vorzulegen. Die Zivilgesellschaft wird weiterhin daraufhin hinarbeiten, dass ein mit dem Pariser Abkommen zu vereinbarender Kohleausstieg bis 2030 in Deutschland kommen wird", so Bals.  

Germanwatch unterstützt weiterhin die Verfassungsbeschwerde Jugendlicher und junger Erwachsener gegen das Klimaschutzgesetz. Die Klägerinnen und Kläger sehen ihre Grundrechte durch unzureichenden Klimaschutz bedroht.