Erstmals Klimafolgen in UN-Pakten für Migration und Flüchtlinge verankert

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Erstmals Klimafolgen in UN-Pakten für Migration und Flüchtlinge verankert

Nach zwei Jahren Konsultationen und Verhandlungen konnten 2018 mit den UN-Pakten für sichere, geordnete und reguläre Migration und für Flüchtlinge zwei wichtige Übereinkommen geschlossen werden, die die menschliche Mobilität über Staatsgrenzen hinweg in den Fokus nehmen. Damit ist ein herausragender Durchbruch gelungen. Denn der Migrationspakt geht explizit auf die Bedeutung von Klimafolgen ein – erstmals konnte ein Klimazusammenhang in der Migrationspolitik verankert werden.

Germanwatch übersetzt Teile eines Interviews mit Prof. Walter Kälin, internationaler Völkerrechtler und Gesandter des Vorsitzenden der Plattform on Disaster Displacement, in dem er darüber spricht, welche Bedeutung der Globale Pakt für Migration für Menschen hat, die durch Klimafolgen und Extremwetterereignisse vertrieben werden:

[…] Der Pakt enthält 23 Ziele und begleitende Verpflichtungen zur Erreichung dieser Ziele. Die meisten von ihnen, einschließlich der Verpflichtung, das Verbot der Rückführung von Migranten in Situationen irreparablen Schadens (Ziel 21) zu respektieren, sind in der einen oder anderen Weise für katastrophenvertriebene Personen relevant, sobald sie die Grenzen überschreiten und somit zu Migranten werden. Allerdings, und das ist die aufregende Nachricht, spricht der Pakt auch explizit und ausführlich über katastrophenvertriebene Menschen. Das Ziel 2 zur Bekämpfung der Treiber von Migration enthält eine Unterrubrik, die sich speziell mit Katastrophen, Klimawandel und Umweltzerstörung befasst. Gefordert werden Maßnahmen

zur „Entwicklung von Anpassungs- und Resilienzstrategien“ für Katastrophen und negative Auswirkungen des Klimawandels, die auch Migration berücksichtigen;

zur „Integration von Erwägungen zu Vertreibung in die Strategien zur Katastrophenvorsorge“; um die Verwundbarkeit von Menschen anzugehen, die von Katastrophen betroffen sind, und

zur Bereitstellung der erforderlichen humanitären Hilfe; und zur „Entwicklung kohärenter Ansätze“, um die Herausforderungen von Migration und Vertreibung zu bewältigen. Ziel 5 zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität von Wegen für die reguläre Migration ist für diejenigen, die über die Grenzen hinweg vertrieben werden, von großer Bedeutung. Es fordert die Staaten auf, Praktiken wie humanitäre Visa oder befristete Arbeitserlaubnisse für Personen zu entwickeln und zu nutzen, die durch plötzlich eintretende Katastrophen vertrieben wurden sowie geplante Umsiedlungen oder Visa-Optionen für diejenigen, die aufgrund langsam einsetzender Ereignisse die Grenzen überschreiten. Zusammen umreißen diese Bestimmungen eine Vision dessen, was getan werden muss und bilden eine Grundlage für konkrete Maßnahmen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene. […]

 

Zum vollständigen Interview (auf Englisch)


Wichtige Entwicklungen auf internationaler politischer Ebene zur Regelung grenzüberschreitender klimabedingter Migration und Vertreibung:

  • 2010: Erwähnung des Zusammenhangs im Rahmen von UNFCCC im Cancun Adaptation Framework
  • 2012: Gründung der Nansen Initiative (erster zwischenstaatlicher Prozess zu klimabedingter Migration und Vertreibung)
  • 2015: Veröffentlichung der Nansen Agenda (aus Konsultationen der Nansen Agenda hervorgehende Empfehlungen)
  • 2016: Gründung der Plattform on Disaster Displacement (Nachfolge-Prozess der Nansen Initiative zur Umsetzung der Nansen Agenda)
  • 2016: Einrichtung Task Force on Displacement (TFD) im Rahmen von UNFCCC
  • 2018: Vorstellung der Empfehlungen der TFD
  • 2018: Verabschiedung der Globalen Pakte für Migration und Flüchtlinge
  • 2019: Beginn der 2. Arbeitsphase der TFD