Blogpost | 30.08.2019

Risikoarme Solarinvestitionen in Indien: Schutz für indische Betreiber, DISCOMs und deutsche Investoren

Ein Gastbeitrag von NS Prasad des indischen Thinktanks TERI (The Energy and Resources Institute)
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Indien verfügt über ein extrem großes Potenzial für die Stromgeneration aus Solarenergie. Entsprechend ist das nationale Ziel für die Solarenergie beeindruckend hoch: 100 Gigawatt bis 2022. Um die vielen Solarprojekte zu realisieren, die für die Erreichung des Ziels nötig sind, benötigt das Schwellenland Indien auch ausländische Investitionen. Germanwatch, TERI und weitere indische Projektpartner identifizieren gemeinsam Investitionsrisiken, um im zweiten Schritt Instrumente für ein sogenanntes „De-Risking“, also den Umgang mit Investitionsrisiken (minimieren, teilen, etc.), vorzuschlagen.

Das De-Risking von Investitionen ist für das Wachstum eines jeden Sektors von wesentlicher Bedeutung. Da der Solarsektor in Indien einer der größten aufstrebenden Sektoren ist, sollte er im Mittelpunkt von De-Risking-Strategien stehen. Zuletzt gab es in Indien einen großen Aufschwung mit Private-Equity-Investitionen (PE) in Höhe von $2.273 Millionen in den Jahren 2018-19 aus insgesamt 13 Transaktionen. Das stellt die höchste Investition der letzten fünf Jahre dar. Allerdings sind Investitionen in Solarprojekte in Indien immer noch mit verschiedenen Risiken verbunden, obwohl PE-Investoren eine ausreichende Due-Diligence-Prüfung durchführen und Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Eine wichtige Risikogruppe sind die betreibenden Unternehmen, die Solarprojekte vor Ort technisch realisieren. In ihrem Streben, eine angemessene Rendite für ihre Investitionen zu erzielen, die weiteres Wachstum fördern würde, stoßen sie weiterhin auf viele Barrieren.

Eines ihrer Hauptprobleme ist die Nichteinhaltung von Stromabnahmeverträgen (engl. Power Purchase Agreements, PPA), die von den Stromversorgungsunternehmen (engl. distribution companies, DISCOMS) oft nicht eingehalten werden. Die PPA sind Verträge, die ein Stromabnehmer (meist Energieversorgungsunternehmen) mit einem Stromerzeuger abschließt. Sie enthalten u.a. die Tarife über einen bestimmten Zeitraum, die Vertragsdauer usw.

In Indien haben die Stromversorgungsunternehmen eine Abnahmeverpflichtung für Erneuerbare Energien (Renewable Purchase Obligations, RPO). Durch die sind sie gesetzlich verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz ihres Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen zu decken, der auf den unterschiedlichen Potenzialen der einzelnen Bundesstaaten für Erneuerbare Energien basiert. Damit sollen sie zu Abnehmern des im Land produzierten Solarstroms werden. Häufig kommt es jedoch zu Verstößen gegen diese Bestimmungen, da die Energieversorger den Vertrag mit den Ökostromanbietern nicht einhalten, wenn sie eine günstigere Stromquelle finden. Die Verstöße lösen entweder eine Neuverhandlung des PPA-Preises aus oder die Kündigung des Vertrags, ohne dass der Betreiber eine Entschädigung erhält. Das Ministerium für Erneuerbare Energien (MNRE) will solche Praktiken korrigieren. Allerdings wird bis zur Umsetzung wohl noch einige Zeit vergehen.

Ziel ist es, den Projektträgern über eine Ausstiegsklausel eine gewisse Absicherung gegen Verluste zu bieten. Eine Ausstiegsklausel könnte den Projektträgern ermöglichen, mit einer angemessenen Entschädigung aus dem Vertrag auszusteigen und ihnen erlauben, neue PPA mit anderen staatlichen oder sogar privaten Versorgungsunternehmen abzuschließen.

Außerdem sehen die derzeitigen PPA keine Abschätzung der zu generierenden Kapazitäten vor. Das versetzt wiederum die Projektträger in eine prekäre Lage: Staatliche Stromversorgungsunternehmen, die zunächst Solarstrom kaufen, schränken die Abnahme manchmal ohne vorherige Ankündigung oder Angabe eines triftigen Grundes ein. Geschieht eine solche Einschränkung während der Spitzenzeiten der Solarstromerzeugung, führt sie bei den Betreibern zu Einnahmeverlusten. Die Einführung eines offiziellen „Must-run“ Status sollte für Abhilfe in diesen Situationen sorgen. Doch die unzureichende Überwachung führte zu einer mangelnden Durchsetzung. Das Problem besteht weiterhin.

Darüber hinaus stehen die Betreiber vor dem Problem, dass sich die Zahlungen zum Teil monatelang verzögern und der Betrieb der Solaranlagen zur Belastung wird. Investitionen von Entwicklungsbanken, Institutionen der Entwicklungsfinanzierung oder Banken des öffentlichen Sektors oder von Finanzinstitutionen, die Kreditlinien internationaler Fonds betreiben, sind von diesen Trends häufig betroffen. Um dieses Problem zu lösen, sind eine starke Regulierungsbehörde und ein schneller Beschwerdemechanismus erforderlich.

Dennoch wird deutlich, dass nicht nur die Betreiber geschützt werden müssen, um ernsthafte De-Risking-Maßnahmen wirksam einzuführen, sondern auch die DISCOMs. Strategien hierzu werden erarbeitet, greifen aber noch nicht umfänglich.

 


Gefördert durch

Stiftung Mercator

Autor:innen

Verfasser: NS Prasad (TERI)
Übersetzung: Franziska Marten und Rixa Schwarz (beide Germanwatch)

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Referentin für Klima und Entwicklung – Indien