Pressemitteilung | 11.01.2019

Ein Schritt in Richtung Ausstieg aus der Wegwerfgesellschaft

EU hat gestern Regelungen zum Ökodesign von Haushaltsgeräten beschlossen.
Pressemitteilung

EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten haben sich in Brüssel auf neue Ökodesignanforderungen für Waschmaschinen, Kühlschränke, Leuchtmittel, Fernseher und Geschirrspüler geeinigt. Die neuen Standards umfassen neben Anforderungen an den Energieverbrauch erstmals auch Vorgaben, mit denen Haushaltsgeräte künftig ressourcenschonender und verbraucherfreundlicher werden sollen. Sie sollen leichter zu reparieren und somit länger nutzbar sein sowie besser recycelt werden können. Umwelt-, Reparatur- und Verbraucherorganisationen begrüßen diese neuen Anforderungen als einen ersten Schritt zur Schonung der natürlichen Ressourcen, kritisieren aber zugleich die mangelnde Konsequenz bei der Umsetzung der Reparierfähigkeit.

Ökodesignrichtlinie kann Wegwerftrend stoppen

„Wachsende Elektroschrott-Berge verschlingen begrenzte Ressourcen, die Nutzung der Geräte heizt unser Klima an. Mit der Ökodesign-Richtlinie konnten schon enorme Erfolge bei der Steigerung der Energieeffizienz von Geräten erreicht werden. Es war höchste Zeit, die Vorgaben nun auch auf den Verbrauch von anderen Ressourcen auszuweiten“, sagt Irmela Colaco vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Die Vorgaben sehen zum Beispiel vor, dass LED-Leuchtmittel in Zukunft nicht mehr fest verbaut werden, damit bei einer kaputten LED nicht gleich die ganze Leuchte entsorgt werden muss. „Die Abstimmungen über das Maßnahmenpaket haben gezeigt, dass die Ökodesign-Richtlinie ein geeignetes Instrument sein kann, um den Trend zu immer kurzlebigeren Produkten zu stoppen. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung sich für wichtige Anliegen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Brüssel stark gemacht hat“, kommentiert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), das Ergebnis.

Anforderung zur Reparierfähigkeit nicht konsequent umgesetzt

Auch Anforderungen zur Reparierfähigkeit der Geräte wurden in den Vorgaben berücksichtigt. Die Verbände kritisieren jedoch, diese seien nicht konsequent genug ausgestaltet, um den Trend zum Wegwerfen wirkungsvoll zu stoppen. „Erstmals wurde das Anrecht auf bestimmte Ersatzteile gesetzlich festgeschrieben. Das ist ein wichtiger Bestandteil eines 'Rechts auf Reparatur'. Allerdings fehlen wichtige Ersatzteile. Und die maximal zulässige Lieferungsfrist wird mit 15 Tagen zu lang bemessen. Es ist höchst problematisch, dass Repaircafés und Einzelverbraucher nicht beliefert werden müssen und unabhängige Reparaturbetriebe weiter diskriminiert werden können“, so Johanna Sydow, Rohstoffexpertin von Germanwatch und Koordinatorin des Runden Tischs Reparatur.

Für die Zukunft wünschen sich die Verbände, dass mehr und auch neue Produktgruppen unter Ressourcenschutzaspekten geregelt werden. Vor allem Software muss stärker in den Blick genommen werden. Denn sie ist mit der häufigste Grund, warum Produkte vorzeitig entsorgt werden. Dieser Umstand bekommt im Rahmen der digitalen Welt eine immer größere Bedeutung.

Formal müssen den neuen Regelungen jetzt noch das EU-Parlament und Ministerrat zustimmen, damit sie 2021 gelten können. Aber mit dieser Zustimmung wird von den Beobachtern gerechnet.

 

Bitte richten Sie eventuelle Rückfragen an:

Johanna Sydow | Referentin für Ressourcenpolitik und IT-Branche
Tel.: (030) 28 88 356-91
E-Mail: sydow@germanwatch.org