Advice Note to companies, member states, and the European Commission

Advice note to companies, member states, and the European Commission
Implementation of the EU Regulation

Am 8. Juni 2017 wurde die EU-Konfliktrohstoffverordnung erlassen. Sie enthält Vorschriften zu Sorgfaltspflichten für EU-Importeure, die Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten beziehen. Ziel der Verordnung ist es, das Zusammenwirken von bewaffneten Konflikten, Menschenrechtsverletzungen und dem globalen Mineralienhandel zu durchbrechen. Dafür sollen importierende Unternehmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten angehalten werden.


Die in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen basieren auf den international anerkannten OECD-Leitsätzen für Sorgfaltspflichten bei der Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten und sind kohärent mit den Grundsätzen der unternehmerischen Sorgfalts- und Verantwortungspflicht, welche die EU bereits seit 2011 empfiehlt und durchsetzt. Die in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sind somit keinesfalls neu. Obwohl ein Großteil der Verordnung erst ab Januar 2021 seine volle Wirkung entfaltet, empfiehlt die Kommission allen betroffenen Unternehmen, die entsprechenden Sorgfaltspflichten bereits zukunftsnah umzusetzen. Der folgende Leitfaden soll Unternehmen, EU-Mitgliedsstaaten sowie der Europäischen Kommission bei der Umsetzung der aus der Verordnung entstehenden Verpflichtungen helfen, ohne dabei einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. 

Unten können Sie die englische "advice note" herunterladen.

Publikationstyp
Biefing Paper