Was ist das "Recht auf Reparatur"?
Die Reparatur hat aktuell einen schlechten Stand: Geräte sind schon vom Design her nicht mehr reparierbar, die Reparatur ist zu teuer, Ersatzteile werden nicht mehr bereitgestellt, tausende Reparaturbetriebe schließen in Deutschland sowie Europa. Dabei besitzt die Reparatur ein großes Potential für Ressourcenschonung und Klimaschutz, für lokale Wirtschaftsförderung und die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Ein zentraler Aspekt zur Förderung der Reparatur ist neben Produktpolitik die Gleichstellung aller Reparateure. Ferner ist dabei das Recht jeder Person, die ein Produkt besitzt, das Gerät selbst zu reparieren oder es reparieren zu lassen zentral. Die VerbraucherInnen müssen im Garantie- und Gewährleistungsfall das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob das defekte Gerät repariert werden soll, oder ob sie einen anderen Ausgleich erhalten wollen.
Durch die Gleichstellung aller Reparateure – autorisierter Reparaturwerkstätten, unabhängiger Reparaturwerkstätten, Reparatur-Initiativen wie Repair Cafés und Eigenreparatur – kann garantiert werden, dass VerbraucherInnen auch über den die Reparatur ausführenden Dienstleister selbst entscheiden können, dass Reparaturen langfristig möglich bleiben und die lokale Wirtschaft gefördert wird.
Diese Rechte – einmal für VerbraucherInnen das (Wahl-)Recht auf Reparatur, sowie die Gleichstellung der Reparateure – werden wie auch im US Repair Act zusammenfassend als „Recht auf Reparatur“ bezeichnet. Das folgende Papier beleuchtet dieses und die Hintergründe dazu genauer und zeigt auf, wie es in Deutschland umgesetzt werden könnte.
Autor:innen | Johanna Sydow, Christine Ax, Antonia Reichwein, Nikolaus Marbach, Stefan Ebelt |
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Publikationstyp | Diskussionspapier
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