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Die nur alle drei Jahre stattfindende Vollversammlung der ICAO (International Civil Aviation Organisation, die UN-Sonderorganisation für Zivilluftfahrt) in Montreal (25.9.-5.10. 2001) ging ohne greifbares Ergebnis für den Klimaschutz im internationalen Flugverkehr zu Ende.

Der Flugverkehr weist aufgrund seiner Dynamik mit einem hohen Wachstum von weltweit 5 % pro Jahr bis 2015 (Prognose von vor dem 11.9.01) einen zunehmenden Einfluß auf die Umwelt und die Atmosphäre auf.

Flugzeugemissionen besonders klimaschädlich

Die ICAO-Vollversammlung in Montreal drückt dem IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) ihre Wertschätzung für deren Sonderbericht zu Flugverkehr und die globale Atmosphäre aus. In diesem Bericht kommt das IPCC zu dem Ergebnis, daß zur Quantifizierung der Klimawirksamkeit der Flugzeugemissionen der Beitrag des bei der Kerosinverbrennung freiwerdenden Kohlendioxids verdoppelt bis vervierfacht werden muß, um die Erwärmungswirkung aller Flugzeugabgase vollständig zu beziffern.
 

Abbildung 1: Weltweiter Vergleich: Pkw und Flugzeuge und ihr Einfluß auf die Klimaerwärmung [OECD, 2000]; Beitrag Pkw des Jahres 1990 auf 100 normiert

Wie die obige Abbildung mit Abschätzungen der OECD zeigt, wird in weltweitem Maßstab die Klimawirksamkeit des Flugverkehrs in zehn Jahren so hoch sein wie die des Pkw-Verkehrs und diesen dann in den folgenden Jahren übertreffen. Dabei trifft die OECD konservative Annahmen, wenn sie den Beitrag der CO2-Emissionen des Flugverkehrs nur verdoppelt, um die Klimawirkung seiner Emissionen insgesamt abzuschätzen.

Die 33. ICAO-Vollversammlung hat im Prinzip die Vorschläge der 5. Sitzung ihres Umweltkomitees (CAEP/5 - Committee on Aviation Environmental Protection) übernommen. Die vorgenommenen Korrekturen betrafen vor allem das Streichen fast jeden Bezugs zum Kyoto-Protokoll und das Entfernen von zeitlichen Vorgaben, bis zu denen Fortschritte beim Klimaschutz in der Zivilluftfahrt erzielt werden sollen.

ICAO lehnt Kerosinsteuer ab

Trotz der seit Jahren vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung geforderten Erhebung einer Steuer auf den Flugtreibstoff Kerosin gibt es bei der ICAO in dieser Hinsicht keine Fortschritte: Von der Einführung einer Kerosinsteuer ist nicht die Rede. Es wird hingegen gefordert, bestehende Steuern im internationalen Flugverkehr zu senken und abzuschaffen

Alleingang der EU bei Emissionsabgaben möglich

Auch bei den Emissionsabgaben schiebt die ICAO das Ergreifen konkreter Maßnahmen auf und drängt lediglich erneut auf die Durchführung weiterer Studien.

Allerdings ermöglicht die Resolution einen Alleingang der Europäischen Union bei Emissionsabgaben, wenn ihre Vorgaben dazu berücksichtigt werden: "Die Vollversammlung drängt die Mitgliedsstaaten, von unilateralem Handeln zur Einführung von Emissionsabgaben, die nicht konsistent mit den gegenwärtigen Vorgaben sind, abzusehen."

Mit "gegenwärtigen Vorgaben" ist die Resolution des ICAO-Councils vom 9. Dezember 1996 zu Emissionsabgaben gemeint.

Die einzige konkrete Entwicklung, die sich auf internationaler Ebene in den nächsten Jahren abzeichnet, könnte in der Durchführung von zahnlosen (weil nicht über das Business-as-Usual hinausgehenden) freiwilligen Selbstverpflichtungen liegen.

Doch dies ist ein völlig unzureichender Ansatz angesichts der externen Effekte des Flugverkehrs und der sonstigen ihm gewährten Vergünstigungen wie z.B. Kerosinsteuerbefreiung sowie Mehrwertsteuerbefreiung bei internationalen Flügen.

Manfred Treber

Die Resolution 14/1 der ICAO ist auf der ICAO-Website im Dokument WP/283 Add. 1 zur 33. Vollversammlung zu finden.