Meldung | 21.04.2015
Zur Kausalitätsproblematik und Risikozurechnung bei Klimaschäden im Zusammenhang mit Entschädigungs- und Schutzansprüchen gemäß Völkerumweltrecht
Aufsatz von Dr. Will Frank erschienen im "Bonner Rechtsjournal"
Nach den von der International Law Association (ILA) im April 2014 verabschiedeten „Legal Principles Relating to Climate Change“ gelten auch für das Klimarecht die allgemeinen Grundsätze des Völkerumweltrechts. Staaten sind danach entsprechend den Anforderungen von „due diligence" verpflichtet, sicherzustellen, dass durch Aktivitäten, die sie auf ihrem Gebiet zulassen, die Umwelt in anderen Staaten nicht erheblich gefährdet wird. Dies gilt auch für Klimaschäden infolge der Belastung der Atmosphäre mit Treibhausgasen (THG). Staaten, die gegen diese Pflicht verstoßen, haften.
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage der Kausalitätsprüfung bei Klimaschäden im Zusammenhang mit der Klimahaftung von Staaten und mit den Kriterien der Risikozurechnung zur Begründung von Schutzansprüchen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der quantitative Beitrag der Treibhausgasemissionen vom Gebiet eines Staates zu der Gesamtbelastung der Atmosphäre mit THG die maßgebliche Bezugsgröße im Zusammenhang mit Entschädigungsansprüchen ist. Bei präventiven Schutzansprüchen ist dagegen auf die Risikoerhöhung durch die zusätzlichen THG-Emissionen eines Staates abzustellen.
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Dr. Will Frank, Dipl. Ök, Min. Dirig a.D.
Der Autor studierte Rechtswissenschaften in Bonn und Köln sowie an der New Yorker University (NYU) und war 1970 bis 1974 Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Uni Bonn.