EU-Minister:innen wollen ein Lieferkettengesetz mit kritischen Schwächen
Berlin (1. Dez. 2022). Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch zieht zur Entscheidung im Ministerrat über das EU-Lieferkettengesetz ein kritisches Fazit. „Wir sehen Licht, aber leider auch viel Schatten“, sagt Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch. „Es ist gut, dass sich die Mitgliedsstaaten so schnell auf einen Kompromiss geeinigt haben und dass der Finanzsektor nicht völlig ausgeklammert wurde. Schlecht ist aber, dass dieser Kompromiss in vielen Teilen deutlich hinter dem Vorschlag der EU-Kommission vom Februar zurückbleibt.“
Besonders kritisch sieht Germanwatch die fehlende behördliche Kontrolle der Klimapläne von Unternehmen und die Einschränkung der Unternehmenspflichten für die nachgelagerte Wertschöpfungskette. Problematisch ist zudem, dass jedes Land selbst entscheiden darf, ob es Regelungen für den Finanzmarkt aufnimmt oder nicht. Heydenreich: „Da droht ein Flickenteppich in der EU, der die Wirkung des Gesetzes in diesem Bereich insgesamt schwächt.“
Bundesregierung will Haftung der Unternehmen deutlich einschränken
„Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen nicht mit Ruhm bekleckert. Andere Regierungen sind verwundert, dass die Bundesregierung offenbar auf Druck von Justizminister Buschmann mit einer Protokollerklärung weiterhin am sogenannten Safe Harbour festhält, einer Einschränkung der Haftung“, so Heydenreich. „Die Bundesregierung muss ihre Sonderrolle bei der zivilrechtlichen Haftung aufgeben und darf den anstehenden Trilog nicht ausbremsen. Die bisherigen Verhandlungen haben gezeigt, dass ihre Vorschläge für eine Safe-Harbour-Regelung keine Mehrheit in der EU finden.“
Positiv bewertet Germanwatch, dass der Rat einer Beschränkung der Unternehmenspflichten auf „etablierte Geschäftsbeziehungen“ eine klare Absage erteilt. Im Vorschlag der EU-Kommission war diese Regelung, die sich am französischen Gesetz orientierte, noch enthalten. Heydenreich: „Der Rat hat sich im Grundsatz auf einen risikobasierten Ansatz geeinigt. Das ist ein Fortschritt, er folgt zumindest da den internationalen Standards. Eine Beschränkung der Pflichten auf etablierte Geschäftsbeziehungen hätte das EU-Lieferkettengesetz massiv geschwächt und zudem Unsicherheiten für die Unternehmen geschaffen.“