EU-Lieferkettengesetz in Reichweite, aber es besteht Nachbesserungsbedarf
Berlin/Brüssel (23. Feb. 2022). Die Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch sieht im heute vorgelegten Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz die Chance, dass in der EU tätige große Unternehmen künftig Menschenrechte und Umweltschutz in ihren Geschäftsbeziehungen achten müssen. Cornelia Heydenreich, Teamleiterin Unternehmensverantwortung bei Germanwatch: „Für ein wirklich wirksames EU-Lieferkettengesetz muss Deutschland aber auf Verbesserungen bei der Haftung und beim Klimaschutz drängen.“ Die Bundesregierung müsse nun ihren Einfluss im EU-Rat nutzen. „Die Ampelkoalition muss jetzt zeigen, dass sie bei diesem Thema handlungsfähig ist und den Koalitionsvertrag umsetzt.“ Darin hatte sich die neue Bundesregierung dazu verpflichtet, „ein wirksames EU-Lieferkettengesetz“ zu unterstützen.
Positiv bewertet Germanwatch, dass die zivilrechtliche Haftung für Unternehmen in das EU-Lieferkettengesetz aufgenommen werden soll. Diese fehlt im deutschen Lieferkettengesetz von 2021. Allerdings bleiben gravierende Hindernisse bestehen. „Die EU-Kommission versäumt es, die essenzielle Frage der Beweislast zu klären. Betroffene können in der Regel auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen nicht beweisen, dass ein Unternehmen seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, weil sie keinen Einblick in Unternehmensentscheidungen haben“, so Heydenreich. Die Entscheidung über eine Beweislastregelung dürfe nicht den Mitgliedsstaaten überlassen werden, so wie es die EU-Kommission bislang vorsieht. „Damit schafft sie keine gleichen Bedingungen für ganz Europa. Auch eine Regelung, die Schäden nach der ersten Lieferkettenebene von der Haftung ausnimmt, darf nicht zum Schlupfloch werden, das die Rechte Betroffener aushebelt.“
Der Gesetzentwurf garantiert außerdem keinen effektiven Schutz von Umwelt und Klima und bleibt bei den diesbezüglich enthaltenen Pflichten zu unkonkret. Nach dem Entwurf sollen Unternehmen einen Plan für eine Strategie in Übereinstimmung mit dem Pariser Klimaabkommen erstellen. “Die enthaltene Klimapflicht ist voller Unsicherheiten – so bleibt zum Beispiel unklar, ob die Unternehmen die gesamte Wertschöpfungskette in ihre Pläne miteinbeziehen müssen“, kommentiert Cornelia Heydenreich. Zudem ist im Entwurf nicht festgelegt, dass sich ein Nichterreichen des Plans auf die Vergütung der Vorstände auswirkt. „Diese Vergütungsregelung hätte ein wichtiger Hebel werden können, um Unternehmen auf den Pfad zur Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze zu bringen“, so Heydenreich. „Wir sehen die Gefahr, dass mit der jetzt vorgeschlagenen Regelung Unternehmen rein freiwillig entscheiden könnten, ob sie ihre Ziele zur Emissionsminderung intern wirksam durchsetzen.
Ein großes Risiko sieht Germanwatch zudem bei dem Vorschlag, dass die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nur für „etablierte Geschäftsbeziehungen“ gelten sollen. Heydenreich: „Das schafft Fehlanreize für die Unternehmen. Gerade durch langfristige Geschäftsbeziehungen können Unternehmen entscheidend dazu beitragen, Menschenrechte und die Umwelt in ihren Lieferketten zu schützen.“
Der Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz wird nun an das Europäische Parlament und den EU-Ministerrat weitergereicht. Germanwatch wird diesen Prozess weiter begleiten, auch im Rahmen der Initiative Lieferkettengesetz, in der sich mehr als 110 Organisationen zusammengeschlossen haben.