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Viele Zukunftskläger:innen stehen vor dem Kanzleramt

Zukunftsklage

Gemeinsam mit Greenpeace über 54.000 Zukunftskläger:innen haben wir Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, ein Klimaschutzgesetz vorzulegen, das Maßnahmen beinhaltet, die unsere Freiheitsrechte heute und in Zukunft schützen.

Stand des Verfahrens

Im September 2024 wurde die Zukunftsklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. 
Im August forderte das Gericht de Bundesregierung und mehrere Ministerien und Fachgremien zur Stellungnahme auf. Noch ist das keine inhaltliche Entscheidung, aber ein starkes Signal: Das Anliegen ist auf höchster politischer Ebene angekommen. 
Wichtige wissenschaftliche Gremien wie der Sachverständigenrat für Umweltfragen, der Expertenrat für Klimafragen und das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung haben sich bereits mit eigenen Stellungnahmen geäußert und stützen unsere Argumentation. Die Bundesregierung hingegen verteidigt ihren bisherigen Kurs. 
Eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht wird im Jahr 2026 erwartet.

  • Gemeinsam mit weiteren jungen Beschwerdeführenden haben wir 2021 den historischen Klimabeschluss erstritten. Drei Jahre später stehen wir vor einem neuen Klimaschutzgesetz, dass diese Errungenschaften wieder rückgängig macht. Das darf nicht sein. Deswegen ziehen wir erneut vor Gericht, um unser Recht auf Zukunft einzufordern.

    Lüke Recktenwald am Langeooger Strand
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    Lüke Recktenwald

    Zukunftskläger aus Langeeog

    Die Zukunftsklage fordert das Bundesverfassungsgericht auf, folgendes festzustellen:

    • Die Ziele von Deutschland sind beim Klimaschutz unzureichend, das Klimaschutzgesetz (KSG) lässt mehr Treibhausgas-Emissionen zu, als das Grundgesetz erlaubt; die “Ambition” ist zu gering
    • Die am 16. Juli 2024 in Kraft getretene Novelle des KSG ist verfassungswidrig, weil sie die Senkung von Emissionen faktisch in die Zukunft verschiebt und die Einhaltung der Ziele bis 2030 und danach nicht gewährleistet; und
    • Es braucht die Anordnung von konkreten Gesetzen und Maßnahmen im Verkehrssektor, damit die Klimaziele eingehalten und damit die Freiheitsrechte aller geschützt werden können.
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    Alle Fragen und Antworten zur Zukunftsklage

    Die Bundesregierung hat es bisher versäumt, ausreichende Maßnahmen für den Klimaschutz zu ergreifen. Deutschland ist nicht auf dem Pfad, seine Klimaziele und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2021 einzuhalten. Zudem erlaubt das Klimaschutzgesetz (KSG) immer noch zu viele Emissionen, obwohl das deutsche CO2-Budget in einigen Jahren ganz oder nahezu aufgebraucht ist. Insbesondere im Verkehrssektor werden zentrale Maßnahmen nicht ergriffen und es droht eine gravierende Zielverfehlung.

    Anstatt ausreichende Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen, hat der Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung darüber hinaus das Klimaschutzgesetz in einiger Hinsicht abgeschwächt: Die verbindlichen Ziele für verschiedene Bereiche („Sektoren“) wie Verkehr und Gebäude wurden gestrichen. Die Bundesregierung ist nicht mehr verpflichtet, unverzüglich nachzusteuern, wenn Deutschland vom Kurs abweicht. Damit ist der Verschiebebahnhof für Emissionen möglich, dem das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorschieben wollte.

    Deshalb haben wir gemeinsam mit Greenpeace und rund 54.000 Einzelkläger:innen – und unterstützt von Protect the Planet - eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Klimaschutz darf nicht zu Lasten der heute jungen und zukünftigen Generationen aufgeschoben werden, sondern muss zeitnah umgesetzt werden. Dies stellte bereits das Bundesverfassungsgericht in seinem historischen Klimabeschluss im Frühjahr 2021 fest. 

    Wir fordern die Umsetzung des Klima-Beschlusses mit schnellen und effektiven Maßnahmen und ein verfassungskonformes Klimaschutzgesetz.

    Ist die Beschwerde erfolgreich, könnte das Bundesverfassungsgericht die Regierung verpflichten, für die Zielerreichung ausreichende Maßnahmen, vor allem im Verkehrssektor, zu ergreifen. Wir hoffen, dass die Änderungen im Klimaschutzgesetz, die die klare Verantwortung vernebeln und zeitlich einen Verschiebebahnhof ermöglichen, rückgängig gemacht werden.

    Unsere Verfassungsbeschwerde ruht auf drei Säulen, die inhaltlich miteinander verknüpft sind:

    1. Ambition
      Das deutsche KSG erlaubt immer noch zu viele Emissionen, über die wir in Deutschland – gemessen an der 1,5° Grad Grenze, die auch der Straßburger Menschengerichtshof bestätigt hat – nicht mehr verfügen können. Das Gesetz ist nicht ambitioniert genug um Menschenrechte ausreichend zu schützen. Das muss geändert werden.
    2. Anfechtung Klimaschutzgesetz
      Die gerade erst vom Bundestag verabschiedete Novelle des KSG ist verfassungswidrig. Sie verstößt gegen die vom Bundesverfassungsgericht bereits anerkannten Freiheitsrechte im Kontext der Klimakrise. Das Gesetz belässt es zwar bei den 2021 gesetzten Zielen (65% Reduktion bis 2030 und Treibhausgasneutralität bis 2045), schwächt aber die Umsetzung so, dass eine Verschiebung der notwendigen Maßnahmen – anders als 2021 vom Bundesverfassungsgericht gefordert -, ermöglicht wird. So ist Deutschland – wie der Expertenrat vorgerechnet hat – weder für 2030 noch für die Folgezeit auf Zielerreichungspfad.
    3. Erlass von Maßnahmen
      Das heutige Unterlassen von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor verletzt intertemporale Freiheitsrechte. Bei weiterer Untätigkeit des Verkehrsministers sind später umso härtere, in die Freiheitsrechte eingreifende Maßnahmen unvermeidlich. Besonders betroffen sind von solchen Freiheitseinschränkungen eher ärmere Menschen im ländlichen Raum, wenn nicht Vorsorge für klimaverträgliche Moblititätsangebote getroffen wird. Obwohl § 1 des KSGs die Regierung auffordert beim Klimaschutz auf Sozialverträglichkeit zu achten, benachteiligt das Fehlen ausreichender Maßnahmen im Verkehrs- und auch Gebäudesektor gerade die sozial schwächeren Gruppen. Wer in Mietwohnungen wohnt oder sich als Pendler:in nur einen Gebrauchtwagen leisten kann, kann dann – ohne entsprechende Handlungsangebote – kaum angemessen reagieren.

    Wir erheben eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesregierung (also Exekutive) und Bundestag (also den Gesetzgeber). Die Grundlage dafür liefert zum einen die Anfechtung des Klimaschutzgesetzes und die mangelhafte Klimaschutzpolitik der Regierungskoalition: Besonders aufgrund fehlender Maßnahmen im Verkehrssektor wird Deutschland seine verfassungsrechtlich gebotenen und gesetzlich vorgeschriebenen Klimaschutzziele langfristig verfehlen.

    Germanwatch und Greenpeace klagen als Umweltverbände gemeinsam mit mehr als 54.000 Einzelkläger:innen, die sich im Zeitraum von Ende Juni bis Ende August der Beschwerde angeschlossen haben. Man konnte dafür eine Vollmacht für die Anwältin auf den Websites von Germanwatch und Greenpeace anfordern.  

    Alle Zukunftskläger:innen  sind juristisch gleichgestellt. Allerdings werden in der Klageschrift auch Fälle vertiefend dargestellt, die neben dem Recht auf “intertemporale Freiheitssicherung” auch den mangelhaften Schutz von anderen Rechtsgütern argumentieren: zum Beispiel geht es um Eigentumsrechte oder Gesundheitsfragen. Einige von ihnen waren schon Beschwerdeführer:innen bei der letzten Verfassungsbeschwerde 2021, wie z.B. Lüke Recktenwald aus Langeoog.

    Die Bundesregierung zitiert zwar das Gutachten des Internationalen Gerichtshofes, der die 1,5°C Grad Grenze für die globale Temperaturerwärmung als verbindlich bestätigt. Sie leitet daraus aber keine Pflicht ab, mehr für den Klimaschutz zu tun. Ausgeblendet wird dabei, dass Deutschland sein Budget bereits überschritten hat und die Welt aktuell auf eine Erhitzung von … zusteuert.

    Die Änderung des Klimaschutzgesetzes von 2024 bewertet sie nicht als Abschwächung. Die Abschaffung der verbindlichen Sektorziele hält die Bundesregierung für unproblematisch, da es dem Klima egal sei, in welchem Bereich CO₂ eingespart werde. Dass damit der Transformationsdruck insbesondere aus den Sektoren Gebäude und Verkehr genommen wird und andere Sektoren die dortigen Versäumnisse langfristig nicht kompensieren können, sieht sie nicht. Zur Kritik, dass Zielverfehlungen nach 2040 nicht angerechnet werden, führt die Bundesregierung aus, dass eine entsprechende Regelung ergänzt werden könne.

    Die zu erwartenden schweren Folgen eines weiteren Aufschiebens des Klimaschutzes – besonders für einkommensschwache Menschen – hält die Bundesregierung für unerheblich. Man könne in Zukunft mehr Geld verdienen und die Entwicklung der CO2-Preise sei nicht absehbar.

    Führende wissenschaftliche Institutionen haben sich gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zu unserer Zukunftsklage positioniert, darunter der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung, der Expertenrat für Klimafragen, ein gesetzlich eingesetztes unabhängiges Expertengremium, sowie das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK). 

    Die Stellungnahmen bestätigen übereinstimmend die wissenschaftliche Dringlichkeit wirksamen Klimaschutzes und stützen in zentralen Punkten unsere verfassungsrechtlichen Argumente zu der Abschwächung des Klimaschutzgesetzes, insbesondere hinsichtlich der Erreichung der Klimaziele und der Dringlichkeit von Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen im Verkehrssektor. Da es sich um die zentralen wissenschaftlichen Expertengremien in Deutschland für Umwelt- und Klimaschutz handelt, hat diese Unterstützung erhebliches Gewicht für das Verfahren.

    Der SRU bestätigt mit neuen Berechnungen, dass Deutschland sein CO₂-Restbudget für das 1,5-Grad-Ziel bereits vollständig verbraucht hat. Er stellt fest – wie auch wir kritisieren –, dass die Änderung des Klimaschutzgesetzes im Jahr 2024 das Erreichen der Klimaziele schwieriger macht. Grund dafür ist, dass verbindliche Ziele für einzelne Bereiche abgeschafft wurden und der Mechanismus zur Nachsteuerung geschwächt wurde

    Der ERK bestätigt in seiner Stellungnahme weitestgehend die von uns angeführten Aussagen und Berechnungen und unterstreicht den bestehenden klimapolitischen Handlungsbedarf für die Bundesregierung. Er stellt fest, dass die Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes in mehreren Bereichen verfehlt werden: Die erlaubten Emissionsmengen für die Jahre 2021 bis 2030 werden nur knapp erreicht, das Ziel für das Jahr 2030 wird jedoch verfehlt. Besonders die Bereiche Gebäude und Verkehr erreichen ihre Ziele bis 2030 immer wieder nicht. Auch für die Zeit bis 2040 werden die Klimaziele klar verfehlt. Das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu sein, wird ebenfalls nicht erreicht. Vor allem im Verkehrsbereich sind nach Ansicht des ERK keine ausreichenden Veränderungen und keine deutlichen Senkungen der Emissionen zu erkennen. Außerdem betont der ERK, dass die bisherigen Maßnahmen nur wenig auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtet sind.

    Das PIK warnt, dass im Jahr 2024 weltweit der höchste Ausstoß von Treibhausgasen erreicht wurde und die 1,5-Grad-Grenze bereits überschritten ist. Es bestätigt unsere Kritik, dass der Steuerungsmechanismus des Klimaschutzgesetzes geschwächt wurde. Das PIK betont, dass es klare Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung geben muss. Außerdem sind gut abgestimmte Maßnahmen über alle Bereiche hinweg nötig. Nur so ist eine glaubwürdige und wirksame Klimapolitik möglich und die Freiheitsrechte der heutigen und zukünftigen Generationen können geschützt werden.

    Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 hat anerkannt, dass es im Kontext der Klimakrise um die Freiheit eines jeden Einzelnen geht. Nur rechtzeitiges Handeln schützt die im Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte aller. Deswegen meinen wir als Verbände und die Beschwerdeführer:innen von 2021, dass wir auch jedem einzelnen ermöglichen sollten, den Rechtsschutz in die eigene Hand zu nehmen. Die über 54.000 Personen, die sich der Klage angeschlossen haben klagen nun auf rechtzeitiges und ausreichendes Handeln und müssen ihre persönliche Situation nicht weiter darlegen. Sie machen durch Ihren Namen deutlich, dass sie in der heutigen Lage ihre Grundrechte bedroht sehen. Die Phase, in der man sich der Zukunftsklage anschließen konnte, ist bereits beendet. Eine Anmeldung ist leider nicht mehr möglich.

    Eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde mit so vielen Mitkläger:innen hat es in dieser Form erst einmal in der deutschen Rechtsgeschichte gegeben. 2016 hatte das Bündnis “Mehr Demokratie” zusammen mit Foodwatch, Campact und rund 200.000 Menschen eine erste Verfassungsbeschwerde gegen das vorläufige Inkrafttreten von CETA, einem umstrittenen europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen, eingelegt. Sie war teilweise erfolgreich.

    Die Phase, in der sich Menschen der Zukunftsklage anschließen konnten, ist bereits beendet. Leider ist es nicht mehr möglich, sich anzuschließen. Auch wenn Sie eine spezifische Betroffenheit vorbringen möchten, ist das leider nicht mehr zusätzlich möglich aber auch nicht nötig. Die Entscheidung des Gerichts geht über die individuellen Beschwerdeführer:innen hinaus.

    Die durchschnittliche Verfahrensdauer vor dem Bundesverfassungsgericht liegt in 82 % der Fälle bei bis zu einem Jahr, in weiteren 11 % bei bis zu zwei Jahren, in 4 % bei bis zu drei Jahren und lediglich in 3 % der Fälle bei mehr als drei Jahren. Im Falle des Klimabeschlusses von 2021 - den historischen Klimaschutzerfolg vor dem Verfassungsgericht, den Germanwatch miterstritten hatte - hat das Verfahren ca. anderthalb Jahre gedauert.

    Die aktuelle Verfassungsbeschwerde wurde im Herbst 2024 eingelegt und das Bundesverfassungsgericht hat im August 2025 die Bundesregierung, den Bundestag, den Bundesrat und mehrere Ministerien sowie Fachgremien offiziell zur Stellungnahme aufgefordert. Bis Dezember reichte die Bundesregierung ihre Stellungnahme ein. Auch wichtige wissenschaftlicher Gremien nahmen Stellung.
    Anschließend ist es möglich, dass das Gericht per Beschluss entscheidet oder dass es zu einer mündlichen Verhandlung kommt, in der Argumente ausgetauscht und Sachverständige gehört werden, und dann per Urteil entschieden wird.

    Entweder die Verfassungsrichter:innen halten die Verfassungsbeschwerde für unzulässig oder unbegründet oder sie entscheiden, dass sie (teilweise) zulässig und begründet ist. Ist sie zulässig und begründet, könnte das Klimaschutzgesetz für verfassungswidrig befunden werden und die Bundesregierung und Bundestag verpflichtet werden innerhalb einer bestimmten Frist das Gesetz verfassungskonform abzuändern. Außerdem könnte die Bundesregierung verpflichtet werden Maßnahmen im Verkehrsbereich in die Wege zu leiten, um die Klimaziele einzuhalten.

    Juristisch korrekt handelt es sich bei unserer Klage um eine Verfassungsbeschwerde. Formal sind es sogar so viele Beschwerden, wie sich Menschen beteiligen. Da die Verfassungsbeschwerde aber die Weichen für eine klimafreundliche Zukunft stellen soll, haben wir sie „Zukunftsklage“ getauft.

    Die Zukunftsklage wird finanziert von Greenpeace und Germanwatch mit Unterstützung von der Sick-Umweltstiftung/Protect the Planet und der GLS Treuhand / C&U Baumeister Stiftung für nachhaltige Technologie. Die Arbeit von Germanwatch im Bereich Klimaklagen beruht auf Spenden. Gerne können Sie uns durch eine zweckgebundene Spende unterstützen. Vielen Dank! 

    Natürlich freuen wir uns auch, wenn Sie Ihren Mitmenschen von der Zukunftsklage erzählen und sich in Ihrem Umfeld für eine ambitioniertere Klimapolitik einsetzen. Die Arbeit von Germanwatch im Bereich Klimaklagen beruht auf Spenden. Gerne können Sie uns durch eine zweckgebundene Spende unterstützen. Vielen Dank! 

    Ja, es gibt neben unserer Zukunftsklage noch zwei weitere Verfassungsbeschwerden: eine geführt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen, eine vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) und Einzelkläger:innen aus verschiedenen Teilen der Gesellschaft. Die verschiedenen Beschwerden ermöglichen es dem Gericht unterschiedliche rechtliche Argumentationen zu prüfen.

    Die unzureichende Klimapolitik von Bundestag und Bundesregierung verletzt die Grundrechte aller in Deutschland lebenden Menschen - daher haben wir uns dazu entschlossen, allen Menschen eine Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde von Greenpeace und Germanwatch zu ermöglichen. Schon im Vorfeld der neuen Verfassungsbeschwerde haben wir uns darüber Gedanken gemacht, wie wir gewährleisten können, dass diese Beteiligung das Bundesverfassungsgericht nicht überfordert. Dazu sind wir bereits mit der Verwaltung des Gerichts in Kontakt gewesen. Durch die Umstellung auf digitale Verfahren entsteht kein massiver Mehraufwand für das Gericht: Das Bundesverfassungsgericht stellt zum 1. August 2024 auf digitalen Datenverkehr um. Daher werden die Klageschrift und die Liste der Beschwerdeführer:innen digital über das elektronische Anwaltspostfach eingereicht. Unser Vorgehen ist nicht zu vergleichen mit tausenden von Briefen, die einzeln bei Gericht eingehen – solche Aufrufe hat es in der Vergangenheit gegeben. Insofern entsteht für das Gericht auf administrativer Ebene ein überschaubarer Mehraufwand. Individuelle Beschwerdegründe der Mitkläger:innen, die sich über eine Vollmacht für die Anwält:innen der Zukunftsklage angeschlossen haben, muss das Gericht nicht prüfen. Sie beziehen sich auf die vom BVerfG bereits als rechtmäßig bestätigte “Intertemporale Freiheitssicherung”.

       Wichtige Dokumente

    Die Zukunftsklage setzt sich zusammen aus zwei Schriftsätzen.

    Der erste Schriftsatz zur Novelle des Klimaschutzgesetzes betrifft die Freheitsrechte aller in Deutschland lebenden Menschen. Hier sind 54.584 Menschen beteiligt.

    Der zweite Schriftsatz zur unzureichenden Verkehrspolitik der Bundesregierung stellt die Betroffenheit von ökonomisch schwächeren Menschen in den Vordergrund, die besonders hart von den künftig notwendigen Maßnahmen betroffen sein würden, wenn jetzt nicht gehandelt wird.

    Inhalte zur Zukunftsklage

    Unterstützer

    Die C&U Baumeister Stiftung für nachhaltige Technologie, Protect the Planet und die GLS Treuhand unterstützen Germanwatch finanziell bei der Umsetzung der Zukunftsklage.

    Logo C&U Stiftung
    Logo Protect the Planet
    Logo von GLS Treuhand

    Weitere Klimaklagen

    Collage relevanter Kläger:innen bei Klimaklagen, an denen Germanwatch kommunikativ und strategisch beteiligt war

    Weltweit ziehen immer mehr Menschen vor Gericht, um Schutz vor den Folgen der Klimakrise einzufordern. Auf dem Foto: Kläger:innen, die sich in den vergangenen zehn Jahren gemeinsam mit Germanwatch für Klimagerechtigkeit eingesetzt haben. 

    Schon in der Vergangenheit hat Germanwatch erfolgreich im Bereich Klimaklagen engagiert. Schauen Sie sich hier die anderen Fälle an.