Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenreche sind ein globaler Mindeststandard für das Verhalten, das heutzutage von allen Regierungen und Unternehmen auf dem Gebiet Wirtschaft und Menschenrechte erwartet wird. Die Europäische Kommission hat die UN-Leitprinzipien in ihrer Strategie für die soziale Verantwortung von Unternehmen vom Oktober 2011 aufgegriffen. Bezüglich der Implementierung der UN-Leitprinzipien hat die Kommission die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, „bis Ende 2012 nationale Pläne für die Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu erstellen.“
Germanwatch und Misereor haben an die Bundesregierung gerichtete Vorschläge erarbeitet, wie dieser Umsetzungsprozess in Deutschland gestaltet werden sollte. Da in der Debatte zu Unternehmensverantwortung in Deutschland bislang ein Schwerpunkt auf freiwilligen CSR-Maßnahmen gelegt wurde, wie sie in der II. Säule der UN-Leitprinzipien enthalten sind, sollte nach unserer Auffassung jetzt ein besonderer Fokus auf den Säulen I (Protect – Staatenpflichten) und III (Remedy – Beschwerdemöglichkeiten) liegen.