Pressemitteilung | 07.06.2018

Ein Jahr EU-Verordnung zu Konfliktmineralien: Schutz der Menschenrechte droht mit mangelhafter Umsetzung zu scheitern

Studie von Germanwatch kritisiert, dass Industrieinitiativen keine ausreichende Prüfung ihrer Mitglieder vornehmen
Pressemitteilung

Berlin (7. Juni 2018). Morgen (8. Juni) ist die EU-Konfliktmineralienverordnung genau ein Jahr in Kraft - doch die erste Bilanz der Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch fällt durchwachsen aus. "In diesem ersten Jahr hat sich unsere Sorge verstärkt, dass Unternehmen mit Scheinlösungen davonkommen könnten", kritisiert Johanna Sydow, Expertin für Ressourcenpolitik bei Germanwatch. In einer heute veröffentlichten Studie hat Germanwatch freiwillige Industrieinitiativen untersucht, die die EU-Kommission als Lösung zur Umsetzung der Verordnung diskutiert. Die Studie zeigt, dass bislang keine dieser Initiativen ausreichend transparent und glaubwürdig ist.

So gebe es zwar viele von der Industrie gesteuerte Initiativen im Bergbausektor, die Menschenrechtsverletzungen wie Landraub, Zwangsarbeit, Konfliktfinanzierung oder Wasserverschmutzungen vorbeugen sollen. Jedoch kontrolliere keine dieser Initiativen ausreichend, ob ihre Mitglieder die Anforderungen zur Verhinderung solcher Vorgänge auch tatsächlich erfüllen. Sydow kritisiert: „Wir können in keinem einzigen Fall mit Sicherheit sagen, dass die Realität dem entspricht, was versprochen wird. Es ist nicht sichergestellt, dass die Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten auch tatsächlich erfüllen."

Bundesregierung muss für konsequente Durchsetzung der Verordnung in Deutschland sorgen
Die Konfliktmineralienverordnung sieht eine sogenannte weiße Liste (Whitelist) für Unternehmen - insbesondere Rohstoffimporteure und -schmelzen - vor,  die ihre Lieferketten regelgerecht  nach OECD-Standard überprüfen. Johanna Sydow fordert: „Die Mitgliedschaft in einer Industrieinitiative allein darf nicht als Beleg ausreichen, dass das Unternehmen sich an die Regeln hält. Bevor die EU-Kommission eine Schmelze oder einen Importeur auf einer Positivliste  als verordnungskonform einstuft, muss sie diese überprüfen. Die Prüfung gilt es regelmäßig zu wiederholen.“ Medienberichte und Berichte von Nichtregierungsorganisationen sollten neben Audits weitere wichtige Informationsquellen für die Prüfungen sein.

Sydow weiter: „Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die Überprüfung der Unternehmen auf der Positivliste nicht an industriegesteuerte Initiativen ausgelagert wird - insbesondere solange diese so intransparent arbeiten.“ Als Ergänzung zu den Prüfungen sollten  Unternehmen auch selbst Stichproben in ihren Lieferketten durchführen, kontinuierlich umfassende unabhängige Informationen über ihre Zulieferer und ihre Lieferketten sammeln und auswerten sowie Beschwerdemechanismen für Betroffene einführen. Zur Umsetzung der EU-Verordnung hierzulande wird Deutschland in diesem Jahr ein  Durchsetzungsgesetz verabschieden. Germanwatch fordert, dass das geplante Gesetz auch Transparenz darüber herstellt, welche Unternehmen davon betroffen sind. Sonst ist es für die Öffentlichkeit nicht möglich darauf zu drängen, dass Unternehmen die Verordnung umsetzen. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, sich für eine starke Umsetzung in Deutschland einzusetzen. „Die Bundesregierung muss nun ein ambitioniertes Gesetz verabschieden, das nicht verschleiert, welche Unternehmen wirklich unter die Verordnung fallen“, so Sydow.

Hintergrund
Mit der Verordnung wurde vor einem Jahr erstmals in Europa die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Rohstoffsektor gesetzlich verankert. Das bedeutet, dass europäische Unternehmen nun verpflichtet sind, Verantwortung für ihre Rohstofflieferketten zu übernehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die eine Konfliktfinanzierung oder Menschenrechtsverletzungen verhindern. Kritisiert wird allerdings, dass nach jetzigem Stand Mitgliedschaften in Industrieinitiativen als ausreichender Nachweis für die Umsetzung akzeptiert werden könnten. Zudem umfasst die EU-Konfliktmineralienverordnung nur einige Konfliktrohstoffe und nimmt einen großen Teil der Unternehmen noch nicht in die Verantwortung.

Die EU-Verordnung betrifft Unternehmen, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold (als Erz oder Metall) in die EU importieren und dabei spezifische jährliche Schwellenwerte überschreiten. Sie verpflichtet die Unternehmen dazu, Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer Lieferketten wahrzunehmen. Diese Sorgfaltspflichten stimmen weitestgehend überein mit den Anforderungen der „Due Diligence Guidance for Responsible Mineral Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas“ der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Im Gegensatz zu der EU-Verordnung gelten diese OECD-Leitlinien für alle mineralischen Rohstoffe und für die gesamte Lieferkette, einschließlich der Unternehmen von der Schmelze bis zum fertigen Produkt, sind aber nicht rechtlich bindend.