Pressemitteilung | 22/09/2005 - 00:00

Internationale NGO-Koalition fordert strengere Regeln für multinationale Konzerne

Pressemitteilung

Gemeinsame Pressemitteilung von Germanwatch, OECD Watch und SÜDWIND

Berlin, Bonn, Paris, den 22.9.2005. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind kein ausreichendes Instrument, um unternehmerisches Fehlverhalten zu ahnden. Dies folgert OECD Watch in seinem Bericht "Fünf Jahre danach: Eine Bilanz der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der Nationalen Kontaktstellen", der heute während der Sitzung des Investment Komitees der OECD in Paris veröffentlicht wurde. Das weltweite Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) fordert verbindliche internationale Sozial- und Umweltstandards für Unternehmen, um deren Vergehen insbesondere in Entwicklungsländern zu unterbinden. Kurzfristig fordert OECD Watch von den OECD-Regierungen konkrete Maßnahmen für eine effektive Umsetzung der bestehenden Leitsätze.

Die OECD-Leitsätze sind das derzeit weitreichendste Instrument zur globalen Unternehmensverantwortung, für Unternehmen sind sie jedoch nur freiwillig. Viele multinationale Unternehmen halten sich nicht an die dort definierten Prinzipien und Standards für verantwortliches Verhalten. "Die Fünf-Jahres-Bilanz von OECD Watch und unsere Erfahrungen in Deutschland zeigen, dass freiwillige Instrumente zur Unternehmensverantwortung wie die OECD-Leitsätze nicht ausreichen", sagt Cornelia Heydenreich von der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch, gemeinsam mit SÜDWIND Mitglied bei OECD Watch. "Wir brauchen international verbindliche Sozial- und Umweltstandards, um unternehmerisches Fehlverhalten zu verhindern. Eine Möglichkeit wären verbindliche UN-Normen für Unternehmen, die derzeit bei der UN diskutiert werden." Weiterhin fordert sie: "Die OECD-Regierungen müssen zudem viel mehr tun, um die Leitsätze zu fördern und die Umsetzung zu verbessern. Nur so können die OECD-Leitsätze zu einem wirksamen Instrument werden, das den Betroffenen bei Konflikten mit Unternehmen wirklich helfen kann."

Vor fünf Jahren verabschiedeten die OECD-Länder die überarbeiteten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die seitdem neben den Gewerkschaften auch einen Beschwerdemechanismus für betroffene Gemeinden und NGOs enthalten. Diese wurden inzwischen von weiteren neun Ländern unterzeichnet. OECD Watch weist in dem Bericht auf eine Reihe von grundlegenden Schwächen der Leitsätze hin: Vor allem der freiwillige Charakter der Leitsätze und die fehlenden Sanktionsmöglichkeiten werden kritisiert. Ohne die Androhung von wirksamen Sanktionen gibt es für Unternehmen nur einen geringen Anreiz die Leitsätze einzuhalten. Die Regierungen der Unterzeichnerstaaten haben dagegen eine eindeutige Verpflichtung zur Umsetzung der Leitsätze: Sie müssen beispielsweise eine Nationale Kontaktstelle einrichten, die Beschwerdefälle bei unternehmerischem Fehlverhalten bearbeitet.

OECD Watch hat 45 Beschwerden untersucht, die in den vergangenen fünf Jahren von NGOs und betroffenen Kommunen vorgebracht wurden. Neben einem Überblick über die Einzelfälle analysiert der Bericht die Art und Weise, in der die Nationalen Kontaktstellen die Fälle behandeln. Es wurden 22 der insgesamt 39 Länder untersucht, die die OECD-Leitsätze unterzeichnet haben[1]. Außerdem sind Ansichten von NGOs aus einigen Nicht-Mitgliedsstaaten in den Bericht eingeflossen[2].

In Fällen, in denen eine Beschwerde eingereicht wurde, trugen die Nationalen Kontaktstellen kaum zur Lösung von Konflikten bei. Die meisten Nationalen Kontaktstellen machen die Leitsätze nicht ausreichend bekannt und vermitteln den Unternehmen nicht, wie wichtig die Einhaltung der Leitsätze ist. Die wenigsten Kontaktstellen betreiben eigene Recherchen zu Beschwerdefällen. "Es kam sogar vor, dass Kontaktstellen Fälle blockierten - selbst in schwerwiegenden Fällen wie denen zur Republik Kongo ", erklärte die Autorin des Berichtes, Patricia Feeney von RAID-UK. In Deutschland stand im Fall gegen Adidas die Aussage des Unternehmens gegen die der beschwerdeführenden Kampagne für Saubere Kleidung. "In dieser Situation ist es den Kontaktstellen derzeit schwer möglich, das Verfahren fortzusetzen", sagte Ingeborg Wick von SÜDWIND.

In Deutschland ist die Nationale Kontaktstelle im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit angesiedelt. Dort wurden bislang insgesamt 8 Beschwerdefälle vorgetragen: jeweils einer gegen Continental, TotalFinaElf, die WestLB, Adidas und BP, H.C.Starck und zwei gegen Bayer. Von den acht Fällen sind drei noch offen, zwei wurden von der Kontaktstelle abgelehnt und einer an eine andere Kontaktstelle verwiesen. Zwei Fälle konnten außerhalb des OECD-Verfahrens gelöst werden.

Zur besseren Umsetzung der OECD-Leitsätze hat OECD Watch Forderungen an die Regierungen gestellt, unter anderem: 1. Die Arbeit der Kontaktstellen muss transparenter und neutraler werden. 2. Bei gescheiterter Vermittlung müssen die Kontaktstellen die Verletzung der Leitsätze benennen und Unternehmen verurteilen. 3. Die Leitsätze müssen generell für die gesamte Zulieferkette eines Unternehmens Anwendung finden und nicht auf Investitionen beschränkt werden. 4. Bei gegenteiliger Faktenlage müssen die Kontaktstellen eine unabhängige Recherche sicherstellen können. 5. Im Falle von kontroversen Verfahren ist ein Revisionsmechanismus erforderlich. 6. Um die Arbeit der Kontaktstellen besser zu überwachen, muss ein stärkerer Monitoring-Mechanismus eingeführt werden, zum Beispiel über einen sogenannten Peer-Review auf OECD-Ebene. 7. Letztlich muss die Bearbeitung der Beschwerdefälle unabhängig von den Regierungen erfolgen, z.B. durch die Einrichtung einer Ombudsstelle, die auch Sanktionen auferlegen kann.

Die Zusammenfassung des Berichtes "Fünf Jahre danach: Eine Bilanz der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der Nationalen Kontaktstellen" in deutscher Fassung sowie der gesamte Bericht auf Englisch, Spanisch und Französisch kann unter http://germanwatch.org/de/2714 herunter geladen werden. In Kürze wird dort auch die vollständige deutsche Übersetzung kostenlos zur Verfügung stehen.

Für Rückfragen und Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an:

  • Cornelia Heydenreich (Germanwatch, Deutschland), Tel 030 / 2888356-4, Tel: 0179 / 783 5551, heydenreich@germanwatch.org
  • Ingeborg Wick (Südwind, Deutschland), Tel. 02241/ 259 530, wick@suedwind-institut.de
  • Patricia Feeney (RAID, Großbritannien), Tel. 0044/ (0)7796 178447, tricia.feeney@ntlworld.com


OECD-Leitsätze

Die OECD-Leitsätze sind freiwillige Prinzipien und Standards für Unternehmen, die von den 30 OECD-Staaten und 9 weiteren Staaten unterzeichnet wurden. Die Regierungen der Unterzeichnerstaaten empfehlen sie multinationalen Unternehmen, die ihren Hauptsitz in diesen Ländern haben.

Nationale Kontaktstellen

Nationale Kontaktstellen sind Regierungsstellen, die die OECD-Leitsätze fördern und Beschwerdefälle bearbeiten sollen.

OECD Watch

OECD Watch ist ein internationales Netzwerk von 47 NGOs aus 28 Ländern. Es soll die Aktivitäten dieser NGOs zu den OECD-Leitsätzen und dem Investment Komitee bündeln und koordinieren[3]. Das Investment Komitee ist die Instanz der OECD, die zu internationalen Investitionen, multinationalen Unternehmen und den OECD-Leitsätzen arbeitet. Weitere Informationen: www.oecdwatch.org

Fußnoten:

[1] Es liegen Berichte aus Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Chile, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Mexiko, Niederlande, Norwegen, Österreich, Spanien, Schweden; Schweiz, Tschechien und den USA vor.
[2] Demokratische Republik Kongo, Ecuador, Ghana, Indien, Indonesien, Pakistan, Sambia und Taiwan.
[3] OECD-Watch wurde auf einer Konferenz in Amersfort/Niederlande, 20.-22.März 2003, gegründet, die organisiert war von Friends of the Earth Niederlande, IRENE und EED (mit Unterstützung von SOMO, Germanwatch und Novib).