Blogpost | 26/08/2018 - 14:27

People's Climate Case: Das Recht auf Klimaschutz

Blogbeitrag von Caterina Freytag und Hanna Fuhrmann, August 2018 (aktualisierte Fassung des Blog-Beitrags vom Juli 2018)
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Vom Klimawandel Betroffene klagen erstmals vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) den Schutz ihrer Grundrechte ein und nehmen die EU damit für konsequenten Klimaschutz in die Pflicht. Familien aus verschiedenen Ländern Europas, aber auch aus Kenia und Fidschi, sowie ein samischer Jugendverband aus Schweden werfen dem Europäischen Gesetzgeber vor, durch eine zu wenig ambitionierte Klimapolitik ihre Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Berufsfreiheit und Eigentum zu verletzen. Germanwatch setzt sich dafür ein, diesen Menschen eine Stimme in der Öffentlichkeit und vor Gericht zu geben. Die am Ende Mai erhobene Klage ist den Beklagten zugestellt und Mitte August im Amtsblatt veröffentlicht worden. Europäisches Parlament und Rat haben nunmehr bis zum 16. Oktober Zeit, um sich zur Notwendigkeit höherer Ziele zu äußern.
Die KlägerInnen, die Teil des sogenannten People’s Climate Case sind, repräsentieren unterschiedliche  Brennpunkte des Klimawandels und spüren bereits jetzt die Auswirkungen: 
  • Bei einigen KlägerInnen sind Eigentum und berufliches Fortkommen durch Meeresspiegelanstieg und  Sturmfluten betroffen. Dies gilt für die Familie aus Fidschi ebenso wie für die deutsche Familie von der ostfriesischen Insel Langeoog.
  • Klägerfamilien aus Südfrankreich, Portugal und Kenia sehen sich durch klimawandelbedingte Hitzewellen und Dürreperioden bis hin zu Waldbränden sowie Desertifikation an Leib und Leben gefährdet. Auch sind sie in ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage und den Bildungschancen beeinträchtigt.
  • Die KlägerInnen aus den italienischen Alpen sind durch den Rückzug von Eis und Schnee sowie die veränderte Temperatur- und Niederschlagsentwicklung in ihrem beruflichen Fortkommen betroffen. Die Klägerfamilie aus den rumänischen Karpaten fürchtet um ihre Existenzgrundlage.
  • Die Jugendorganisation der Samen in Schweden, Sáminouraa, beobachtet seit geraumer Zeit die nachteiligen Auswirkungen wärmerer Winter und Sommer auf die traditionelle Rentierhaltung und bangt um ihr kulturelles Erbe.
Politischer Hintergrund der EU-Klimaklage
Im Rahmen ihrer im Oktober 2014 beschlossenen Klima- und Energiepolitik strebt die EU u. a. an, die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) für den Zeitraum 2020-2030 gegenüber 1990 um mindestens 40 Prozent zu senken. Das bedeutet im Jahr 2030 noch 60 Prozent der Treibhausgase von 1990 zu emittieren – mit verheerenden Folgen für Mensch und Umwelt. Das im Oktober 2016 von der EU ratifizierte Pariser Klimaschutzabkommen erfordert – aus guten Gründen – einen wesentlich ambitionierteren THG-Reduktionspfad. Dessen ungeachtet hält die EU bislang an ihrem THG-Reduktionsziel von -40 Prozent für den Zeitraum 2020-2030 fest und verfolgt zu seiner Umsetzung. 
 
Die Klage hat zum Ziel: 
  1. eine Reform des europäischen Emissionshandels (der Emissionen der Energiewirtschaft und energieintensive Industrie zum Gegenstand hat),
  2. eine Revision der Lastenteilung (die Emissionen der nicht am EHS beteiligten Wirtschaftssektoren adressiert) sowie
  3. die Einbeziehung von bislang vernachlässigten Emissionen des Landnutzungs- und Forstwirtschaftssektors (sog. LULUCF). 
Die drei insoweit einschlägigen Klimaschutzgesetzgebungsakte stehen im Mittelpunkt der Klage, die gegen Europäisches Parlament und Ministerrat als europäischem Gesetzgeber gerichtet ist.
Die KlägerInnen werden von Umweltverbänden, darunter CAN-Europe sowie Germanwatch, AnwältInnen und WissenschaftlerInnen unterstützt, die überzeugt sind, dass die EU hinsichtlich ihrer Klimaziele ehrgeiziger handeln kann und muss (siehe Kasten „Politischer Hintergrund“):
„Die Gerichte der Union sind aufgerufen, deutlich zu machen, dass Klimaschutz nicht nur politische, sondern auch rechtliche Verpflichtung ist“, so Professor Gerd Winter von der Universität Bremen, der die KlägerInnen gemeinsam mit den RechtsanwältInnen Dr. Roda Verheyen aus Hamburg und Hugo Leith (London) vor Gericht vertritt. „Grundrechte der EU waren bisher vor allem Vehikel des wirtschaftlichen Wachstums. Sie garantieren aber auch, dass ein Klima erhalten bleibt, welches Leben, Arbeit und Eigentumsgebrauch ermöglicht”, erklärt Winter weiter.
Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch, kommentiert: "Die letzten Hitzemonate und neue wissenschaftlichen Studien zeigen, wie dringend es ist, die EU-Klimaziele zu verschärfen, um die Grundrechte der Klägerfamilien und vieler anderer Menschen in Europa wirkungsvoll zu schützen. Es ist gut zu sehen, dass die Klage vom Gericht zugestellt worden ist und das Verfahren offiziell beginnt. Wir hoffen, dass sich auch im Parlament und im Rat viele über den Rückenwind durch die Klage freuen".
Der People’s Climate Case: Ein kurzer rechtlicher Abriss 
Wie gestaltet sich der Prozessverlauf des People’s Climate Case?
Die Klage ist am 24. Mai eingereicht worden und umfasst samt Anhängen über 6.000 Seiten. Die Klageschrift ist online abrufbar. 
Die am Ende Mai erhobene Klage ist den Beklagten zugestellt und Mitte August im Amtsblatt veröffentlicht worden. Europäisches Parlament und Rat haben nunmehr bis zum 16. Oktober Zeit, um sich zur Notwendigkeit höherer Ziele zu äußern. Der weitere Prozessverlauf liegt vollständig im Ermessen des Gerichts. Sollte es zu einer mündlichen Verhandlung kommen, dann voraussichtlich nicht vor Anfang 2019. 
 
Wie argumentiert der People’s Climate Case rechtlich?
Der europäische THG-Reduktionspfad, der den Gesetzen zugrunde liegt, verstößt nach Ansicht der KlägerInnen gegen internationales Recht: Grundrechte auf Gesundheits-, Gewerbe- und Eigentumsschutz werden durch die zu großzügige Zuteilung von THG-Emissionsrechten verletzt, Menschen in Ländern des Globalen Südens diskriminiert und Kinder um ihre zukünftigen Lebenschancen gebracht.
 
Daraus folgt eine Pflicht der EU zu drastischen THG-Emissionsreduktionen. Maßgeblich ist dabei die technische und ökonomische Machbarkeit. Sämtliche Emissionsquellen – von Verkehr und Gebäuden sowie der Schwerindustrie bis hin zur Landwirtschaft – müssen auf ihr Reduktionspotential überprüft werden. Dies hat der europäische Gesetzgeber versäumt. Hätte er eine solche Prüfung vorgenommen, wäre er zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Reduktion der THG-Emissionen bis 2030 um weit mehr als 40 Prozent, nämlich um bis zu 60 Prozent machbar ist.
 
Mittels einer sogenannten Nichtigkeitsklage (nach Art. 263 AEUV) sollen die THG-Emissionsgesetze nunmehr für nichtig erklärt werden. Um ein klimaschutzrechtliches Vakuum auf EU-Ebene zu vermeiden, soll das EuG bis zu einer entsprechenden Nachbesserung der THG-Emissionsgesetze ihre Fortgeltung anordnen. Darüber hinaus soll eine Unterlassung von überschießenden Emissionen auf Grundlage der bereits eingetretenen Verletzungen bzw. Schäden angeordnet werden (nach Art. 340 AEUV).
Damit die KlägerInnen nicht durch finanzielle Belastungen an einer Klage gehindert werden, übernimmt die deutsche Nichtregierungsorganisation Protect the Planet sämtliche Kosten des Gerichtsverfahrens.
 
Die Klage sieht sich fraglos einer Reihe von Herausforde-rungen gegenüber, die sich aus der bisherigen restriktiven Rechtsprechung und Rechtspraxis ergeben. Selbst wenn die Klage abgewiesen werden sollte, trägt sie dazu bei, dass diese Stimmen in der breiten Öffentlichkeit deutlich vernehmbar sind. Die unterstützenden Umweltverbände, darunter auch Germanwatch, wollen die EU damit auch als einen Ort stärken, in der zentrale Werte und Rechte gelebt, gewahrt und durchgesetzt werden können.
„Mit der Physik lässt sich nicht verhandeln. 40 Prozent Emissionsminderung bis 2030 in der EU ist für viele Menschen deutlich zu wenig, um ihre Lebensgrundlagen zu schützen. Die betroffenen Familien fügen sich nicht in eine Opferrolle, sondern treten gegenüber der EU selbstbewusst für den Schutz ihrer Rechte ein. Sie erheben ihre Stimme und diese muss vom Gericht gehört werden“, fasst Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch, das Anliegen des People’s Climate Case zusammen.
 
Weitere Informationen über den Fall und Familie Recktenwald sowie einen kurzen Film mit den Klägerfamilien finden Sie unter: 

www.peoplesclimatecase.de

 


Wenn Sie das Anliegen der Familien und des Jugendverbands unterstützen möchten:
  • Spenden Sie an Germanwatch
Stichwort „EU-Klimaklage“
Bank für Sozialwirtschaft eG
IBAN: DE95 3702 0500 0003 2123 23
 
Germanwatch unterstützt die deutsche Familie und das internationale Netzwerk der KlägerInnen. Wir betreuen, beraten, knüpfen Verbindungen und informieren die Öffentlichkeit.