Kernforderungen und Argumente der Zivilgesellschaft für eine effektive Umsetzung der EU CSR-Richtlinie 2014/95 in Deutschland

Forderungspapier CSR

Die anstehende Umsetzung der EU-Richtlinie zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen - der sogenannten CSR-Richtlinie - bietet in diesem Jahr die Gelegenheit, eine aussagekräftige unternehmerische Berichterstattung zu sozialen und ökologischen Belangen zu etablieren. Ein erster Referentenentwurf wird in Kürze vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erwartet.

Germanwatch hat gemeinsam mit Amnesty International Deutschland, CDP Europe, dem DGB, der Gemeinwohl-Ökonomie, Oxfam Deutschland, Transparency International Deutschland, dem Verbraucherzentrale Bundesverband und dem WWF Deutschland Kernforderungen für eine effektive Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland aufgestellt.

Die Verbände fordern gemeinsam, dass die nicht-finanzielle unternehmerische Berichterstattung vor allem aussagekräftig sein und möglichst viele Unternehmen betreffen sollte. Für eine aussagekräftige Berichterstattung ist es erforderlich, dass ein Unternehmen auch über die Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit auf Umwelt, Gesellschaft und Beschäftigte berichtet. Dafür sollte ein besonderer Abschnitt im (Konzern-)Lagebericht als Format festgelegt werden. Eine externe inhaltliche Überprüfung der von Unternehmen abgegebenen nicht-finanziellen Berichte sollte verbindlich vorgeschrieben werden. Der Anwendungsbereich sollte auch auf große, nicht börsenorientierte Unternehmen ausgeweitet werden. Bei einer 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie wären deutsche Firmen wie Aldi, Dr. August Oetker oder Würth mit Milliardenumsätzen nicht erfasst.

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Bereichsleiterin Unternehmensverantwortung