Menschenwürdige Arbeit auch entlang weltweiter Lieferketten voranbringen

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Menschenwürdige Arbeit auch entlang weltweiter Lieferketten voranbringen

 
Seit zwei Jahren beschäftigen sich die G20-Staaten – auch dank der Bemühungen der Bundesregierung – mit der wirtschaftlichen und menschenrechtlichen Bedeutung von nachhaltigen globalen Lieferketten. Rund 70 Prozent des weltweiten Handels erfolgt über globale Liefer- und Produktionsketten und rund 453 Millionen Arbeitsplätze hängen von diesen vernetzten Produktionsaktivitäten ab. Zugleich finden die meisten unternehmensbezogenen Menschenrechtsverletzungen, wie Zwangsarbeit oder gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen, in den Lieferketten statt.

Zivilgesellschaft und Gewerkschaften haben die G20-Staaten deswegen dazu aufgerufen, wirksame Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte in den weltweiten Lieferketten einzuführen. Sie fordern eine verbindlich vorgeschriebene und robuste unternehmerische Sorgfaltspflicht und existenzsichernde Löhne. Damit die Unternehmen über soziale und ökologische Mindeststandards hinausgehen, bedarf es staatlicher Anreize über Subventionen, öffentliche Beschaffung oder Steuerpolitik.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hatte am 19. und 20. Mai 2017 die G20-ArbeitsministerInnen zu einem Gipfel geladen. In der gemeinsamen Abschlusserklärung heißt es, dass die G20 sich für gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne sowie gegen Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel in globalen Lieferketten einsetzen wollen. Auch die gemeinsame Verantwortung von Unternehmen und Regierungen wird betont. Als einzige konkrete Maßnahme findet sich der unter deutscher G7-Präsidentschaft 2015 initiierte „Vision Zero Fonds“ zur Verbesserung des Arbeitsschutzes in ärmeren Produktionsländern. Regierungen, Unternehmen und NGOs sollen diesen nun unterstützen. Aber nach wie vor bleibt unklar, wo der Anreiz für Unternehmen bestehen soll, Geld in den Fonds einzuzahlen statt das Geld in die Verbesserung des eigenen Lieferkettenmanagements zu stecken.

Zentrale Forderungen der Zivilgesellschaft und der Gewerkschaften bleiben in der Abschlusserklärung unberücksichtigt. Die MinisterInnen wollen keine verbindlichen und robusten Sorgfaltspflichten einführen, sondern nur ihre diesbezüglichen Erwartungen an Unternehmen klar formulieren. Anreizsysteme wurden nicht konkret aufgenommen. Da die Beschlüsse der G20, als einem lediglich informellen Gremium, keine rechtliche Wirkung entfalten, wäre es aber umso wichtiger, die Positionen der G20 mit konkreten Umsetzungsplänen zu verbinden. An dieser konkreten Umsetzung von Maßnahmen für menschenwürdige Arbeit entlang der globalen Lieferketten wird sich auch die Bundesregierung messen lassen müssen.
 

Johanna Kusch