Aktuelles (EntscheidungsträgerInnen)
In ihrem gemeinsamen offenen Brief appellieren Germanwatch, Brot für die Welt, BUND, Misereor, DNR, WWF, die Klima-Allianz, die Heinrich-Böll-Stiftung und die Deutsche Umwelthilfe an die Bundesregierung und fordern von ihr stärkeres Engagement für den Aufbau eines internationalen Wasserstoffmarktes, der mit nachhaltiger Entwicklung vereinbar ist und die Energiewende in Partnerländern unterstützt.
Gemeinsam mit 38 anderen Regierungen oder Organisationen hat sich die Bundesregierung auf der Klimakonferenz in Glasgow der Erklärung angeschlossen, ihre internationale Finanzierung in saubere Energien zu priorisieren und die Finanzierung von fossilen Brennstoffen bis 2022 zu beenden. Die Eskalation im Ukraine-Krieg verdeutlicht auf drastische Weise die Abhängigkeiten, die durch fossile Brennstoffe entstehen können. Diese Abhängigkeiten sollten auch in anderen Ländern so schnell wie möglich gemindert oder vermieden werden Aufgrund der diesjährigen G7-Präsidentschaft kommt der Bundesregierung eine zentrale Rolle zu, den Ausstieg aus fossilen Energien zu beschleunigen und die Just Transition global zu unterstützen.
Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI) unterstützen die Ausgestaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten. In den Dialogformaten sind allerdings in erster Linie staatliche, wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen vertreten – die von Unternehmenstätigkeiten (potenziell) negativ betroffenen Rechteinhaber*innen werden hingegen nur unzureichend eingebunden. Das vorliegende Papier schlüsselt die verschiedenen Dimensionen einer ernsthaften Einbeziehung von Rechteinhaber*innen im Rahmen von MSI auf und beleuchtet dabei beispielhaft Good-Practices verschiedener deutscher MSI.
In diesem Papier geben wir einen Überblick über die Besonderheiten der Stromnetze in Deutschland und stellen die verschiedenen Dimensionen und Herausforderungen der Stromnetzregulierung vor. Darauf aufbauend diskutieren wir konkrete Bausteine für eine Reform der Netzentgelte. Der Fokus liegt dabei auf ihrer Bedeutung für das Energiesystem, die soziale Gerechtigkeit und das Erreichen der Klimaneutralität.
Das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (Lieferkettengesetz) tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf international anerkannte Menschenrechte und bestimmte Umweltstandards nachzukommen. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Sorgfaltspflichten, kann es von der zuständigen Bundesbehörde mit einem Bußgeld belegt werden. Dabei ist es besonders wichtig, dass die behördliche Durchsetzung hohen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen genügt und Betroffene die vorgesehenen Verfahren wirksam nutzen können. Mit diesem Positionspapier bündeln das CorA-Netzwerk, das Forum Menschenrechte, die Initiative Lieferkettengesetz und VENRO ihre Anforderungen für ein effektives behördliches Verfahren aus Menschenrechtsperspektive.