Meilensteine im "Fall RWE"

Meilensteine

2022: Nach langer Verzögerung fand im Mai der gerichtliche Ortstermin in der Andenstadt Huaraz statt. Richter:innen des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, Rechtsbeistände und Sachverständige sind nach Peru gereist, um zu überprüfen, ob das Haus des Klägers tatsächlich von einer möglichen Flutwelle des oberhalb der Stadt liegenden Gletschersees Palcacocha bedroht ist.

2020: Der Ortstermin zur Beweisaufnahme in Huaraz verzögert sich durch die Corona-Krise und die damit verbundenen Reisebeschränkungen leider weiter.

2019: Das Oberlandesgericht Hamm stellt ein Ersuchen an den Staat Peru, die streitgegenständlichen Örtlichkeiten in Huaraz in Augenschein nehmen zu dürfen, das voraussichtlich eine Bearbeitungszeit von circa einem Jahr in Anspruch nehmen wird. +++ Die weitere Verzögerung im Gerichtsverfahren ist angesichts der Gefahrenlage vor Ort besorgniserregend: Am 5. Februar ging eine Eislawine in den Gletschersee ab und löste 4,5 Meter hohe Wellen aus.

2018: Das Oberlandesgericht Hamm weist zwei Gegendarstellungen der RWE-Anwälte gegen den Beweisbeschluss klar zurück und stellt erneut fest: Klimaschäden können eine Unternehmenshaftung begründen. +++ Zwei Sachverständige werden bestellt und beginnen mit der Arbeit am Gutachten zur 1. Beweisfrage: Besteht eine ernsthaft drohende Beeinträchtigung des Hausgrundstücks des Klägers? Sollte diese positiv beantwortet werden folgt die 2. Beweisfrage, inwieweit der Klimawandel und die von den Kraftwerken der Beklagten freigesetzten CO2-Emissionen zu dieser Beeinträchtigung beigetragen. +++ Saúl Luciano Lliuya wird mit dem Kasseler Bürgerpreis geehrt.

2017: Saúl Luciano Lliuya legt beim Oberlandesgericht Hamm Berufung gegen das abschlägige Urteil des Landgerichts Essen ein. +++ Während der mündlichen Verhandlung gibt das Gericht klar zu erkennen, dass große Emittenten wie RWE grundsätzlich verpflichtet sind, Betroffene von Klimaschäden in armen Ländern zu unterstützen. +++ Es folgt die Entscheidung zum Eintritt in die Beweisaufnahme - ein Stück Rechtsgeschichte wird geschrieben!

2016: RWE bestreitet die eigene Verantwortung für Klimaschäden in den Anden und leugnet das Flutrisiko. +++  Die Zivilklage weckt großes nationales und internationales Interesse, wird vom Landgericht Essen allerdings zunächst abgewiesen.

2015: Saúl Luciano Lliuya reicht "Klimaklage gegen RWE" ein, welche vom Landgericht Essen als „Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung“ eingestuft wird.