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Meine Rente - Unsere Zukunft

Hintergrund, Projektziele und Ergebnisse Nachhaltigkeitsberichtspflicht - Teil einer dynamischen Entwicklung

Nachhaltigkeit im Sinne der Rio-Konferenz von 1992 steht immer mehr auf dem Prüfstand. Neue Chancen der Verknüpfung von Umwelt- und Entwicklungsthemen mit "harten Themen" des Finanzbereichs und der Altersvorsorge tun sich aktuell auf und sollten genutzt werden: Deutschland ist (aufholendes) Aktienland, breite Bevölkerungsteile versuchen an der Ertragsentwicklung auf den Börsenplätzen teilzuhaben. Gleichzeitig kann man feststellen, dass Fonds, die schon jetzt nach (je unterschiedlichen) sozialen, ökologischen, moralischen oder ethischen Kriterien investieren, häufig eine überdurchschnittlich gute Performance aufweisen. Seit 2002 werden private Anlageformen zur Altersvorsorge staatlich gefördert. Damit wird wesentlich mehr Geld als bisher in private Anlageprodukte fließen. Um zu mehr Nachhaltigkeit zu gelangen, ist es unabdingbar, dass über kurz oder lang die im Rahmen der privaten Altersvorsorge vorgesehene Berichtspflicht - formal oder informell - gewissen Kriterien unterworfen wird, um sie vergleichbar zu machen. Auch könnte es sinnvoll sein, dass bestimmte Schlüsselbegriffe des nachhaltigen Investments in einer klar umrissenen Bedeutung genutzt werden. Diese Chance für mehr Transparenz und Verbraucherschutz gilt es zu nutzen.

Herausforderung private Altersvorsorge

Seit 2002 werden private Anlageformen zur Altersvorsorge staatlich gefördert. Aber längst ist es Realität, dass private Altersvorsorge für viele Teil ihrer persönlichen Absicherung geworden ist. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft eine Vielzahl von Angeboten aus dem Finanzdienstleistungssektor auf den Markt kommen werden, um die gestiegene Nachfrage zu bedienen.

Seit dem 1.1.2002 müssen Anbieter von Produkten für die private und betriebliche Altersversorgung jährlich darüber berichten, ob und wie sie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge berücksichtigen.

"...; der Anbieter muss auch darüber schriftlich informieren, ob und wie er ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt;"
Private Altersvorsorge: Altersvermögensgesetz (AVmG), Artikel 6a (Zertifizierungsgesetz), §1, Absatz 1, Punkt 9
Betriebliche Altersvorsorge: Altersvermögensgesetz (AVmG): Artikel 7, Nr 4 §115, Absatz 2, bb

In anderen Europäischen Ländern konnten schon Erfahrungen mit der Nachhaltigkeitsberichtspflicht gesammelt werden, diese Erfahrungen flossen in das Projekt mit ein.

Hintergrund

GERMANWATCH und die GERMANWATCH-nahe Stiftung Zukunftsfähigkeit haben gemeinsam mit Partnern aus Politik und der Versicherungs- und Finanzindustrie die Initiative für die Verankerung der Berichtspflicht ergriffen. Zur Konkretisierung der Berichtspflicht führten GERMANWATCH von 10.4.01 bis 15.12.02. das Projekt "Meine Rente - Unsere Zukunft. Nachhaltigkeit und Kapitalanlagen" in Kooperation mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in NRW durch.

Ziele des Projektes

Wie kann die Nachhaltigkeitsberichtspflicht im Rahmen der Rentenreform zu einem wirkungsvollen Instrument ausgebaut werden, mit dem sowohl mehr Transparenz für den Verbraucher entsteht, als auch auf Anbieterseite eine bewußte Entwicklung zu ethischen, ökologischen und sozialen Kapitalanlagen angestoßen wird? Kreative Entwicklung von Prozessen und Instrumenten der Sensibilisierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, Anbietern und Entscheidungsträgern für die stärkere Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und ethischen Belangen bei der Geldanlage. Es geht um die Integration von Fragen der Lebensqualität, Generationengerechtigkeit sowie Energie- und Ressourceneffizienz.

Ergebnisse



zuletzt geändert am 12.2.03