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Transparenzklausel im Alterseinkünftegesetz

Nachhaltigkeitsberichtspflicht weiterhin verankert und ab 1.1.2005 sogar aufgebessert

Wer will schon eine Rente, die aus Umweltzerstörung, Kinderarbeit oder Landminenproduktion erwirtschaftet wurde? Die wenigsten Verbraucherinnen und Verbraucher konnten bisher nachvollziehen und vergleichen, ob die Mittel, die sie für ihre eigene private Altersvorsorge einsetzen, auch die gesellschaftliche Zukunftsfähigkeit unterstützen.

Dank engagierter Parlamentarier und des erneuten Einsatzes von Germanwatch und der Stiftung Zukunftsfähigkeit gelang es, diese Transparenz deutlich zu erhöhen. Germanwatch wurde unter anderem als sachverständige Organisation zur Anhörung des Finanzausschusses geladen.

Die mit der "Riester-Rente" zum 1.1.2001 eingeführte Berichtspflicht über ethische, soziale und ökologische Aspekte von Geldanlagen konnte nicht nur erhalten, sondern im neu aufgelegten Alterseinkünfte-Gesetz (AltEinkG), das seit dem 5. Juli 2004 in Kraft ist, sogar in ihrer Reichweite verbessert werden.

Die neue Regelung verbessert die derzeitig Praxis deutlich, denn nunmehr ist jeder Anbieter verpflichtet, jährlich regelmäßig über das ob und wie zu berichten - selbst wenn er bereits zu Anfang erklärt hat, dass ihm an Nachhaltigkeits-Belangen nicht gelegen ist. Mit dieser Regelung ist ein wichtige Grundlage dafür geschaffen worden, die Bedeutung der Nachhaltigkeit als Marktsteuerungsinstrument aufzuwerten.

>> Informationsblatt zur Berichtspflicht im AltZertG [PDF, 50KB]
 

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zuletzt geändert am 5.11.04