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> Nr. 3/99
KURZ UND BÜNDIG
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen(VE)
sind Vorgriffe auf künftige Haushalte, durch die schon jetzt entschieden
wird, daß auch künftig Zahlungen erfolgen. Sie sind das Haushaltsinstrument
zur Finanzierung langfristiger Beschaffungsvorhaben und werden entsprechend
der fortschreitenden Realisierung des jeweiligen Vorhabens in Anspruch
genommen. Das Instrument der Verpflichtungsermächtigungen wurde durch
die Haushaltsreform Ende der 60er Jahre eingeführt und soll gewährleisten,
dass die Höhe der Verpflichtungen jeweils aus dem Haushaltsplan zu
erkennen ist.
Die Verpflichtungsermächtigungen
im BMZ-Haushalt betreffen Zahlungen an die Empfängerländer für
die Durchführung von Projekten, sind also größtenteils
das Ergebnis bilateraler Regierungsverhandlungen.
Peter Mannstein
zuletzt geändert
am 07.12.1999