KlimaKompakt Spezial

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Klimaschutz nach 2012:

Ein umsetzbarer globaler Rahmen zur Verhinderung gefährlichen Klimawandels

In der Klimarahmenkonvention von 1992 hat sich die internationale Staatengemeinschaft dazu verpflichtet, "die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird" [1]. In diesem Zusammenhang hat sich die Staatengemeinschaft jedoch bisher über zwei zentrale Punkte nicht geeinigt, nämlich a) welches Treibhausgasniveau als gefährlich eingestuft werden sollte und b) zu welchen Schritten, die ein gefährliches Niveau des Klimawandels verhindern sollen, sich die Staaten für die zweite Verpflichtungsperiode (nach 2012) verpflichten sollen. Ab 2005 soll letzteres im Rahmen der UN-Klimaverhandlungen auf die Tagesordnung rücken.

Als Beitrag zur Diskussion um Punkt a) hatte das Climate Action Network (CAN), das zentrale Netzwerk der weltweit im Klimaschutz tätigen NGOs [2], bereits 2002 ein Grundsatzpapier veröffentlicht ("Gefährlichen Klimawandel verhindern!"). Darauf aufbauend hat CAN nun beim neunten Klimagipfel in Mailand, Dezember 2003, ein Diskussionspapier zur Frage der Klimaschutzverpflichtungen nach 2012 vorgestellt. Germanwatch war in den vergangenen beiden Jahren aktiv an der Diskussion beteiligt.

CAN geht davon aus, dass die Temperaturerhöhung durch den globalen Klimawandel so weit wie möglich unter zwei Grad Celsius bleiben muss, um eine gefährliche Störung des globalen Klimas zu vermeiden. Für den Weg, wie dies zu erreichen ist, legt sich CAN nicht auf einen der konkreten Vorschläge fest, sondern wählt den flexibleren Ansatz der Festlegung verschiedener Grundprinzipien. Dies ermöglicht in den kommenden Verhandlungen, auf verschiedene mögliche Vorschläge konstruktiv einzugehen.

CAN führt in dieser Diskussion folgende Grundprinzipien an, die bei der Aufteilung der notwendigen Reduktionspflichten zum Vermeiden eines gefährlichen Klimawandels zu berücksichtigen sind: Erstens den Gleichheitsgrundsatz. Zweitens den Grundsatz der historischen Verantwortung. Drittens die Fähigkeit zur Reaktion, was die finanziellen, organisatorischen und technischen Möglichkeiten angeht. Es wird eine Einteilung der Staaten in drei Kategorien vorgeschlagen, die jeweils unterschiedliche "Pfade" mit Maßnahmen bzw. Reaktionen auf den menschgemachten Klimawandel implizieren:

  • Pfad 1 ist für die reicheren Staaten vorgesehen, die hohen Ausstoß und große Handlungsmöglichkeiten haben (d.h. in erster Linie - aber nicht nur - für die Industriestaaten). Im Laufe ihrer Entwicklung stoßen weitere Staaten nach den oben genannten Kritierien zu dieser Gruppe hinzu. Diese Verpflichtungen müssen bei weiterhin rechtlich verbindlicher Gültigkeit weiterentwickelt werden. Dieser Pfad wird technologische Entwicklung und Verbreitung beschleunigen und ebnet die technologische Basis für eine schnelle Ausbreitung von "win-win- Lösungen" im Klimaschutz.
  • Zu Pfad 2 verpflichten sich solche Staaten, die - wie etwa Indien und China - 2012 noch keine Reduktionsverpflichtungen übernehmen müssen, jedoch wegen ihrer Bedeutung für die Emissionsentwicklung bei der Gestaltung ihres Energiesektors einen Weg hin zur kohlenstoffarmen Energieversorgung beschreiten sollen. Die Staaten sollen sich zur schnellen Einführung von treibhausgasarmen bzw. -freien Technologien verpflichten, die dem Klimaschutz und der nachhaltigen Entwicklung dieser Länder dienen. Es ist Aufgabe der Industrieländer, diesen Pfad hin zu Nachhaltiger Entwicklung durch die Bereitstellung von Technologien und Ressourcen tatkräftig zu unterstützen.
  • Der Pfad 3 schließlich wird solchen Staaten vorgeschlagen, die in Regionen liegen, die gegenüber der Klimaänderung besonders verwundbar sind (etwa die kleinen Inselstaaten oder die am wenigsten entwickelten Länder) und deshalb primär Sofortmaßnahmen ergreifen müssen, um sich an die bereits jetzt einsetzende Klimaänderung anzupassen. Denn zukünftige Klimaschäden werden sich zwar durch ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen deutlich abschwächen, aber nicht mehr gänzlich vermeiden lassen. Deshalb wird gesehen, dass es in der Zukunft nicht mehr nur um Anpassung an den Klimawandel, sondern auch um Kompensation der schnell wachsenden Schäden gehen muss.
Von anderer Seite waren bereits alternative Systeme für die Zeit nach Auslaufen der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls vorgeschlagen worden. So wird der Ansatz von Contraction & Convergence trotz seiner ähnlich stringenten Zielsetzung und seiner Orientierung am Gleichheitsgrundsatz als für diese komplexen Verhandlungen zwischen mehr als 150 Staaten wenig praktikabel eingeschätzt.

Das CAN-Papier soll einen Beitrag zu der gegenwärtig anlaufenden Diskussion um die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls darstellen, sowohl im Rahmen der Klimapolitik als auch darüber hinaus. CAN lädt dazu ein, die vorgestellten Ideen zu diskutieren (www.climatenetwork.org).

Das vollständige Diskussionspapier (in englischer Sprache) ist zu finden unter http://www.climnet.org/pubs/CAN-DP_Framework.pdf [150KB]
 

Fußnoten:

  1. Art. 2, UN-Klimarahmenkonvention. Darin wird auch der zeitliche Rahmen des Ziels genauer festgelegt: "Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraums erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann."
  2. CAN umfasst rund 300 Mitglieder, darunter die weltweit größten im Klimabereich aktiven Umweltverbände. CAN International, das ab Februar 2004 seinen Sitz in Bonn haben wird, ist in verschiedene regionale Gruppen unterteilt. Für Westeuropa ist dies CAN Europe mit Sitz in Brüssel.
Redaktion:
Germanwatch e.V.
Dr. M.Treber (V.i.S.d.P.), R.Duckat, G.Kier, C.Bals

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