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Aktuelle Pressemitteilungen
Die Kritik aus weiten Teilen der Wissenschaft und Zivilgesellschaft am Klimaschutzprogramm 2030 ist berechtigt. Nach Medienberichten bestätigen dies die nun vorliegenden Minderungsgutachten zum im Herbst verabschiedeten Klimaschutzprogramm 2030. Die Gutachten wurden vom Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium in Auftrag gegeben. Demnach fehle zur Zielerreichung 2030 eine Einsparung von 46 Millionen Tonnen CO2 - das entspräche einer Emissionsminderung von 51 statt der im Gesetz angestrebten 55 Prozent.
Die Mitglieder des Beirats für nachhaltige Finanzen haben heute ihren ersten Zwischenbericht auf dem Weg zu einer Sustainable Finance-Strategie für Deutschland veröffentlicht. Germanwatch begrüßt die zum Teil ambitionierten Vorschläge der Vertreterinnen und Vertreter aus Real- und Finanzwirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. „Die konstruktiven Debatten der letzten Monate haben zu einem guten Zwischenergebnis geführt, das nun durch konkrete und wirkungsvolle Handlungsempfehlungen ergänzt werden muss“, sagt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch und Mitglied des Beirats der Bundesregierung.
Germanwatch sieht im heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Vorschlag für ein EU-Klimagesetz einen Meilenstein in Bezug auf die Verbindlichkeit der EU-Klimapolitik. Zugleich mahnt Germanwatch aber entscheidenden Nachbesserungsbedarf an. Europaparlament und Mitgliedsstaaten seien nun gefordert, auf zentrale Mindestanforderungen zu bestehen, damit das Gesetz zum starken Rückgrat für einen Europäischen Green Deal mit globalem Vorbildcharakter werden kann. Zu diesen Anforderungen gehören eine Vorlage des neuen EU-Klimaziels für 2030 durch die Kommission spätestens im Juni und eine starke Rolle der EU bei Klimapartnerschaften mit anderen großen Emittenten.
Am Donnerstag will der Bundestag das Durchführungsgesetz zur EU-Konfliktmineralien-Verordnung verabschieden. Die 2017 von der EU beschlossene Verordnung ist ein erster entscheidender Schritt zur Förderung von gerechten und konfliktfreien Lieferketten. Ab nächstem Jahr soll die Verordnung zur verantwortungsvollen Beschaffung von Zinn, Wolfram, Tantal und Gold (3TG) aus Konfliktregionen, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, auch in Deutschland in Kraft treten. Nun sorgt jedoch der Gesetzentwurf zur Umsetzung für massive Kritik aus Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen.
Eine Studie der EU-Kommission unterstreicht die Notwendigkeit einer Regulierung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Laut der Studie halten 70 Prozent der Unternehmensvertreter, die auf eine Befragung geantwortet hatten, eine gesetzliche Regelung von menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten für vorteilhaft. Die befragten Stakeholder votierten mehrheitlich für eine sektorübergreifende Regelung zu Menschenrechten und Umwelt. Zudem befürworteten sie eine Regelung, die Betroffenen im Schadensfall Wiedergutmachung ermöglicht.
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