Viele Hürden, wenig Haftung: Wie können Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen ihre Rechte in Deutschland einklagen?
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Hindernisse, Lücken, Schwierigkeiten: Opfer von Menschenrechtsverletzungen im Ausland stellen immer wieder fest, dass sie ihre Rechte in Deutschland nicht einklagen können – selbst wenn deutsche Unternehmen an den Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. Zwei aktuelle wissenschaftliche Studien der European Coalition for Corporate Justice (ECCJ) und von Amnesty International dokumentieren, woran Geschädigte in unterschiedlichen Ländern scheitern, wenn sie gegen Unternehmen vor Gericht ziehen. Wie auch andere Menschenrechtsorganisationen und Juristen empfehlen sie konkrete Reformen, um die Rechtsschutzmöglichkeiten zu verbessern.
Mögliche rechtliche und politische Lösungsansätze wollen wir auf unserer Konferenz diskutieren.
Die Veranstaltung wird unterstützt von Amnesty International. Brot für die Welt, Germanwatch, Misereor und Oxfam Deutschland.
Für vollständiges Programm bitte Datei unten herunterladen.
Anmeldungen bitte bis 24. Oktober 2014 an: bueno@ecchr.eu