Pressemitteilung | 17.04.2013

Unternehmensverhalten künftig stärker unter der Lupe: EU schlägt verbindliche Offenlegungspflichten für Unternehmen vor

Logo: CorA-Netzwerk

Gemeinsame Pressemitteilung CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung und Germanwatch

Berlin, 17.04.13: Die EU-Kommission schlägt die Einführung verbindlicher Transparenzpflichten für Unternehmen vor. Der gestern veröffentlichte Vorschlag zur Reform der EU-Modernisierungsrichtlinie sieht vor, dass große Unternehmen im Jahresabschluss eine Erklärung zu Umwelt- und Arbeitnehmeraspekten, Respekt der Menschenrechte und dem Kampf gegen Korruption und Bestechung abgeben müssen. Die Erklärung soll neben der Unternehmensstrategie zu diesen Bereichen auch die mit diesen Themen verbundenen Risiken und den Umgang der Unternehmen mit ihnen beschreiben.

"Wir begrüßen den EU-Vorstoß, da große Unternehmen rechtlich dazu verpflichtet werden sollen, Informationen zu nichtfinanziellen Themen vorzulegen. Das erhöht den Druck auf die deutsche Regierungsposition. Diese lehnt bislang eine verbindliche Regelung ab. Dabei attestiert eine dieser Tage veröffentlichte Meinungsumfrage im Auftrag der EU-Kommission auch für Deutschland Informationslücken. Danach sind 89% der befragten Deutschen daran interessiert, was Unternehmen tun, um sich verantwortungsbewusst zu verhalten, aber nur 40% fühlen sich auch darüber informiert", kommentiert Heike Drillisch, Koordinatorin des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung.

"Der Vorschlag weist aber noch erhebliche Lücken auf", so Heike Drillisch. "Er lässt zu viele Schlupflöcher offen. Um einen effektiven Schutz von Menschenrechten und Umwelt zu garantieren, muss sichergestellt werden, dass klare Anforderungen an die Qualität der Informationen gestellt und auch Sanktionen eingeführt werden. Beides fehlt in dem Entwurf."

Germanwatch sieht den Kommissionsvorschlag als ein positives Signal, betont aber auch die Schwächen. "Das Verständnis von Risiken ist zu eng gefasst. Zwar sollen Unternehmen explizit Risiken etwa in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte offenlegen, aber nur insofern sie ein Risiko für das Unternehmen darstellen. Bei enger Auslegung fallen damit relevante Risiken und Auswirkungen für die betroffenen Menschen und die Umwelt unter den Tisch. Ein solches Verständnis von Risiken entspräche auch der 2011 von der EU-Kommission erarbeiteten neuen Definition von Corporate Social Responsibility. Hier muss dringend nachgebessert werden.", sagt Johanna Kusch von Germanwatch.

Der Richtlinienvorschlag soll die sogenannte EU-Modernisierungsrichtlinie (2006/46/EC) reformieren und richtet sich an große börsennotierte Unternehmen sowie an Unternehmen anderer Rechtsformen mit mehr als 500 Mitarbeitern und entweder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. Euro oder einem Nettoumsatzerlös von mehr als 40 Mio. Euro.

 

Das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung besteht aus 52 Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für verbindliche Regeln für die Verantwortungsübernahme von Unternehmen einsetzen (www.cora-netz.de). Germanwatch ist Mitglied des CorA-Netzwerks.

Für Rückfragen und Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an:
* Johanna Kusch, Germanwatch, Tel. 0176 / 2533 0709, kusch@germanwatch.org
* Heike Drillisch, CorA-Koordination, Tel. 0177 / 345 2611, heike.drillisch@cora-netz.de