Meldung | 03.04.2019

Kanzleramt will Menschenrechts-Überprüfung von Unternehmen verwässern

Germanwatch kritisiert Intervention von Kanzleramt und Wirtschaftsministerium beim Monitoring zum Nationalen Aktionsplan
UN-Leitprinzpien für Wirtschaft und Menschenrechte

Laut Medienberichten versuchen Kanzleramt und Bundeswirtschaftsministerium, das Verfahren zu verwässern, mit dem die Bundesregierung überprüfen lässt, ob große deutsche Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung ausreichend nachkommen. Zur heutigen Abteilungsleitersitzung zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) kommentiert Cornelia Heydenreich, Teamleiterin Unternehmensverantwortung bei Germanwatch: „Es ist ein Unding, dass das Kanzleramt auf den letzten Drücker die Methodik des Monitorings weiter verwässern will. Damit würde das Ergebnis schöngerechnet, denn die Wahrscheinlichkeit steigt, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen das Monitoring besteht.“ Das Monitoring im Rahmen des NAP hat enorme politische Relevanz, denn laut Koalitionsvertrag plant die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung, wenn die Unternehmen freiwillig nicht genug tun. „Es ist offensichtlich, dass Kanzleramt und Wirtschaftsministerium auf diesem Weg ein Gesetz verhindern wollen. So machen sie sich zum Gehilfen der Wirtschaftsverbände“, sagt Heydenreich.

Die Wirtschaftsverbände laufen gegen eine gesetzliche Regulierung Sturm. Dabei gibt es eine wachsende Zahl von Unternehmen, die sich für ein Gesetz aussprechen - wie kürzlich BMW und Daimler. Deshalb fordert Heydenreich: „Das Monitoring sollte realistisch erheben, ob Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht ausreichend nachkommen und kein falsches Ergebnis produzieren.“ Germanwatch hatte gemeinsam mit den Dachverbänden CorA-Netzwerk, Forum Menschenrechte und VENRO sowie dem DGB bereits im vergangenen Jahr die Methodik des Monitorings wiederholt kritisiert.
Das Monitoring ist ein Kernelement des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung. Mit diesem Aktionsplan hatte die Bundesregierung 2016 beschlossen, wie sie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland umsetzen will.