Pressemitteilung | 11.02.2019

Germanwatch begrüßt Gesetzesvorhaben für nachhaltige Wertschöpfungsketten aus dem Bundesentwicklungsministerium

Unternehmen müssen per Gesetz zur Achtung der Menschenrechte verpflichtet werden - Warnung vor Flickenteppich
Pressemitteilung

Berlin/Bonn (11. Feb. 2019). Medien berichten heute über einen noch unveröffentlichten Entwurf eines sogenannten Wertschöpfungskettengesetzes. Die Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch begrüßt diesen Vorstoß aus dem Bundesentwicklungsministerium. Cornelia Heydenreich, Teamleiterin Unternehmensverantwortung bei Germanwatch: „Wir begrüßen die Initiative aus dem Bundesentwicklungsministerium für ein Wertschöpfungsgesetz. Denn unsere Erfahrung zeigt, dass ein verbindlicher Rahmen zur Achtung der Menschenrechte erforderlich ist, damit nicht nur ein paar Vorreiterunternehmen aktiv werden, sondern die gesamte Wirtschaft einbezogen ist. Aus diesem Grund fordert Germanwatch seit langem eine gesetzliche Regelung, mit der Unternehmen auf die Achtung der Menschenrechte auch im Ausland verpflichtet werden. Das Problem betrifft längst nicht nur den Textilsektor. Deshalb halten wir diesen übergreifenden Ansatz, den das Ministerium vorschlägt, für sehr zielführend. Wir brauchen keinen Flickenteppich an Einzelregelungen für jeden Risikosektor." Heydenreich warnt jedoch vor einer zu engen Auslegung eines solchen Gesetzes: "Wir dürfen nicht allein bei den Arbeitsrechten stehenbleiben, wie der heutige Artikel in der taz andeutet. Es müssen zum Beispiel auch Betroffene von Vertreibungen geschützt werden, deren Menschenrechte durch unternehmerische Großprojekte verletzt werden.“ 

Gemeinsam mit anderen Organisationen hatte Germanwatch bereits 2016 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt (Link s.u.). Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte hatte die Bundesregierung die Diskussion um ein Gesetz jedoch zunächst auf die lange Bank geschoben. Sie setzt bisher auf Freiwilligkeit und will bis 2020 überprüfen, ob Unternehmen freiwillig genug tun. Die Methodik dieser Überprüfung haben verschiedene Organisationen und der DGB im vergangenen Dezember massiv kritisiert (Link s.u.).

„Dieser Gesetzentwurf kann der Diskussion um gesetzliche Rahmensetzungen neue Dynamik verleihen und diese versachlichen. Gern bringt die Zivilgesellschaft ihre Expertise in die Debatte ein, ganz konkret bei der bevorstehenden Konferenz von Entwicklungs- und Arbeitsministerium in der kommenden Woche“, so Cornelia Heydenreich weiter.